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Pressearchiv 2010

22.10.10

Lohnsteuerkarte für das Jahr 2011

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2012 wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Aufgrund dieses Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier nicht mehr notwendig. Für die Übergangsphase im Jahr 2011 bleibt die Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 gültig.

Dies hat zur Folge, dass für das Jahr 2011 keine Lohnsteuerkarten versandt werden.

Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge), wechselt zum 01.01.2011 von den Meldebehörden auf die Finanzämter.

Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte erhalten Sie auch im Internet unter www.elster.de oder im Bürgeramt.