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Pressearchiv 2010

21.10.10

Der neue Personalausweis

Zum 01.11.2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie nur noch diesen Ausweis im Scheckkartenformat beantragen. Die bisherigen Personalausweise behalten auch nach der Einführung des neuen Personalausweises ihre Gültigkeit.

Der neue Personalausweis enthält zukünftig einen Chip und bietet somit die Möglichkeit der Speicherung biometrischer Daten, des elektronischen Identitätsnachweises und der qualifizierten elektronischen Signatur.

Wer die neuen Funktionen des Personalausweises nicht benötigt, hat noch die Möglichkeit bis zum 29.10.2010 während der Öffnungszeiten des Bürgeramts einen Personalausweis zur bisherigen Gebühr zu beantragen.

Bis 31.10.2010 ist die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gebührenfrei. Bei allen anderen wird bis 31.10.2010 eine Gebühr von 8,00 Euro erhoben.

Ab dem 01.11.2010 beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro und 28,80 Euro ab 24 Jahren. Gebührenbefreiung besteht ab 01.11.2010 keine mehr.

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie auf dem Serviceportal des Bundes oder beim Bürgeramt.