Pressearchiv 2010
Kein Silvesterfeuerwerk in der Nähe von Fachwerkhäusern
Brandschutz ist in einer historischen Altstadt wie Schwäbisch Hall immer von besonderer Bedeutung. Silvesterfeuerwerke bringen große Gefahren mit sich. In "unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern" sind diese aus Brandschutzgründen generell verboten.
Die Stadtverwaltung weist zur Klarstellung darauf hin, dass somit in der Haller Innenstadt einschließlich des Marktplatzes und auch in alten Stadtteilen mit Fachwerkhäusern das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen überall verboten ist, wo ein Fachwerkhaus in erreichbarer Nähe getroffen werden könnte.
Das bisher schon aus Gründen des Lärmschutzes geltende Feuerwerksverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen gilt unabhängig davon.
„Wir wollen niemand den Spaß verderben“, stellt Hermann Hoben klar, der im Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung für das Sprengstoffrecht zuständig ist, und betont: „Außerhalb dieser Bereiche sind Feuerwerke nach wie vor erlaubt. Aber bitte beachten, dass niemand gefährdet wird und keine Feuerwerkskörper in Gebäudeöffnungen oder Nischen fallen.“
Weitere Informationen bei:
Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung Hermann Hoben
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