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Pressearchiv 2010

15.12.10

Jahresveranlagung Grundsteuer

Auch für 2011 werden keine Grundsteuerjahresbescheide verschickt. Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Grundsteuerhebesätze betragen wie im Vorjahr für die

Grundsteuer A 400 v.H.
Grundsteuer B 400 v.H.

des Steuermessbetrages. Die Grundsteuer wird in gleicher Höhe festgesetzt wie im Vorjahr. Die Grundsteuerpflichtigen werden aufgefordert, die Grundsteuer zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. sowie für Jahreszahlerinnen und Jahreszahler, 01.07., zu entrichten.

Erst wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten, wird ein neuer Grundsteuerbescheid erteilt. Bis dahin gelten die bisherigen Festsetzungen.

Die Steuerfestsetzung hat die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall, Am Markt 4, 74523 Schwäbisch Hall, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.