Schrift verkleinern Schrift vergrößern English version

Pressearchiv 2010

22.07.10

Informationen zu Reisepass und Personalausweis

Elektronischer Reisepass (ePass)
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Seit dem 01.11.2005 ist der elektronische Reise-pass mit Chip der neue reguläre Reisepass. Seit 01.11.2007 werden zusätzlich zum Passfoto zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert.
Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen? Geburts- oder Heiratsurkunde, bishe-riger Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung).

Anforderungen an das Lichtbild: Frontalaufnah-me nach internationalen Standards (biometrietaugliches Lichtbild).

Gültigkeit des Dokuments: 10 Jahre Gültigkeit für Personen ab 24 Jahren, 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.

Kosten: 59 € für Personen ab 24 Jahren, 37,50 € für Personen unter 24 Jahren.

Hinweis: Alle bereits ausgegebenen Pässe behal-ten ihre vorgesehene Gültigkeit. Den Inhaberinnen und Inhabern alter, aber noch gültiger Pässe ent-stehen im Reiseverkehr keine Nachteile. Ein vorzeitiger Umtausch von Dokumenten ist also nicht erforderlich.

Die Beantragung eines Reisepasses ist ausschließlich beim Bürgeramt der Stadt Schwäbisch Hall, Gymnasiumstraße 2 möglich.

Personalausweis

Für wen wird das Dokument ausgestellt? Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren.

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen? Geburts- oder Heiratsurkunde, bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, oder Kinderausweis (soweit vorhanden).

Anforderungen an das Lichtbild: Wahlweise Profilbild oder Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrietaugliches Lichtbild).
Gültigkeit des Dokuments: 10 Jahre Gültigkeit für Personen ab 24 Jahren, 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.

Kosten: 8 €. Bei Erstbeantragung bis zum 21. Lebensjahr gebührenfrei.
Hinweis: Für Reisen innerhalb der EU kann für Kinder ab 12 Jahre ein Ausweis beantragt werden. Die Beantragung ist bei allen Bezirksämtern möglich.

Kinderreisepass

Für wen wird das Dokument ausgestellt? Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen? Geburtsurkunde, bisheriger Kinderausweis, Kinderreisepass sowie Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Anforderungen an das Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrietaugliches Lichtbild) ab dem 5. Lebensjahr, für Kinder bis zum 5. Lebensjahr genügt Profilbild.

Gültigkeit des Dokuments: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Kosten: 13 €, für Verlängerung 6 €.

Wichtig: Voraussetzung einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt. Eine Verlängerung nach deren Ablauf ist nicht zulässig! Die Beantragung ist bei allen Bezirksämtern möglich. Bitte beachten Sie: Zur Beantragung aller Ausweispapiere muss eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorgelegt werden. Bitte bringen Sie daher am besten Ihr Familienstammbuch mit.