Pressearchiv 2012
Rücksichtsloses Parken zwingt zum Abschleppen
Welche Folgen es haben kann, wenn Kraftfahrzeuge die Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge versperren, wird offenbar immer weniger bedacht. Auch außergewöhnlich gehbehinderten Menschen nützt ihr „Rollstuhlausweis“ nichts, wenn Unberechtigte auf den ausschließlich für sie reservierten und entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen parken.
Ob dies rücksichtslos oder gedankenlos geschieht, macht im Blick auf die schwerwiegenden Auswirkungen keinen Unterschied. Polizei und Stadtverwaltung sehen sich deshalb gezwungen, künftig verstärkt abschleppen zu lassen. Was in Großstädten längst an der Tagesordnung ist, wird also nun leider auch in Schwäbisch Hall notwendig. Damit niemand überrascht ist, wenn sein Fahrzeug nicht mehr dort zu finden ist, wo es abgestellt wurde, machen Stadt und Polizei darauf aufmerksam, dass bei folgenden gravierenden Parkverstößen künftig regelmäßig abgeschleppt wird:
- Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Aufstellflächen für die Feuerwehr.
- Behinderndes Parken, wenn für die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge nicht mehr die nötige Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern vorhanden ist.
- Unberechtigtes Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.
Unabhängig davon kann selbstverständlich auch abgeschleppt werden, wenn Fahrzeuge im Halteverbot oder sonst behindernd abgestellt werden; zum Beispiel, wenn in der Marktstraße im absoluten Halteverbot vor der Bäckerei geparkt wird und der Linienbus nicht mehr durchkommt. Stadt und Polizei rufen dazu auf, die Verkehrsregeln besser zu beachten und hoffen sehr, dass möglichst keine Fahrzeuge an den „Haken“ genommen werden müssen.
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