Schrift verkleinern Schrift vergrößern English version

Pressearchiv 2012

09.02.12

Resolutionen zu Gesundheitsversorgung und Polizeireform

In seiner Sitzung vom 8. Februar 2012 standen auf der Tagesordnung des Haller Gemeinderates auch zwei Resolutionen. Neben der aktuell aufgekommenen Diskussion um die von Innenminister Reinhold Gall geplanten Polizeireform war auch die unterdurchschnittliche ärztliche Versorgung im ländlichen Raum Baden-Württembergs ein Thema des Gremiums.

Als Ende Januar das Innenministerium seine Pläne für eine Reform der Polizeistrukturen im Land vorstellte, ging ein Aufschrei durch viele Kommunen. Die Reform sieht unter anderem vor, aus den 34 Polizeidirektionen und drei Polizeipräsidien nur noch 12 Polizeipräsidien zu machen. Bisher ist Schwäbisch Hall der Sitz einer solchen Einrichtung. Es steht allerdings noch nicht fest, an welchen Orten die neuen Präsidien ihren Sitz haben werden. Erst zu Ostern wird das Innenministerium einen konkreten Plan vorlegen, aus dem dann auch die entsprechenden Sitze hervorgehen. Daher ist gegenwärtig noch nicht abzusehen, welche Auswirkungen die Reform auf Schwäbisch Hall haben wird. Für die Stadtverwaltung und den Gemeinderat ist es aber von großer Bedeutung, dass Schwäbisch Hall Präsidiumssitz wird, gerade auch im Hinblick auf den geplanten Neubau der Polizei in der Stadt. Daher hat der Gemeinderat folgendem Beschlussantrag einstimmig zugestimmt und damit die Verwaltung beauftragt, sich weiter konsequent für Schwäbisch Hall als Sitz eines Polizeipräsidiums einzusetzen:

  • „Der Gemeinderat fordert die Stadtverwaltung auf, sich für die Stärkung der Polizeipräsenz in Schwäbisch Hall einzusetzen und sich um den Sitz eines Polizeipräsidiums zu bewerben. Der Gemeinderat fordert das Land Baden-Württemberg auf, an der bisherigen Planung, die Polizeidienststellen in Schwäbisch Hall an einem Ort zu konzentrieren, festzuhalten und weiter voranzutreiben. Der Gemeinderat erwartet durch die Polizei-Strukturreform insgesamt die zugesagte Stärkung der polizeilichen Strukturen und der polizeilichen Präsenz im ländlichen Raum.“

Ein ähnliches Verfahren wählte der Gemeinderat in der Sitzung auch im Bezug auf die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum. Ausschlaggebend für dieses Vorgehen war die nicht zufriedenstellende Situation bezüglich einer Hautarztstelle in der Stadt. Trotz einiger Bewerberinnen und Bewerber konnte die Stelle erst nicht besetzt werden. Dies hängt damit zusammen, dass die Bedarfsplanung, die für die Ärzteverteilung als Grundlage dient, von einer Region Schwäbisch Hall-Hohenlohe-Main-Tauber und Heilbronn ausgeht. Durch die Großstadt Heilbronn rutscht der umgebende ländliche Raum in eine andere Kategorie, die zur Folge hat, dass eine andere, für Schwäbisch Hall ungünstigere, Ärzteversorgung entsteht. Da am 1. Januar 2012 das Versorgungsstrukturgesetz (VstG) in Kraft getreten ist, besteht jetzt aber bis Ende 2012 die Chance, auf die regionale Einteilung einzuwirken und damit die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern. Daher fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss einstimmig:

  • „Die Stadt Schwäbisch Hall fordert die Landesregierung auf, ihre durch das Versorgungsstrukturgesetz erweiterten Einwirkungsmöglichkeiten insoweit zu nutzen, dass die Region Heilbronn-Franken in Fragen der Gesundheitsversorgung, insbesondere in Fragen der ärztlichen Bedarfsplanung in zwei Gesundheitsregionen 'Heilbronn' und 'Hohenlohe, Main-Tauber, Schwäbisch Hall' aufgeteilt wird bzw. diese Regionen neu gebildet werden.“

Die Stadtverwaltung wird jetzt alle möglichen Mittel nutzen, um den Auftrag des Gemeinderates umzusetzen. Insbesondere werden die jeweils zuständigen Stellen der baden-württembergischen Landesregierung angeschrieben mit der Bitte, sich für die einzelnen Anliegen einzusetzen bzw. diese bei dem weiteren Verlauf zu berücksichtigen.