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Gemeinderat

Wappen der Stadt Schwäbisch Hall

Der Gemeinderat ist nach der Gemeindeordnung das „Hauptorgan“ der Gemeinde. Er erlässt Rechtsvorschriften, beschließt den Stadthaushalt und die für die Stadt wichtigen Entscheidungen und er kontrolliert die Verwaltung.

Vorsitzender des Gemeinderats ist der Oberbürgermeister. Er hat in der süddeutschen Ratsverfassung eine so starke Stellung wie sonst nirgends in Deutschland. Er ist in einer Person:

  • Stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats und seiner Ausschüsse,
  • Chef der Stadtverwaltung,
  • Repräsentant der Stadt und ihr oberster Rechtsvertreter.

Als einziges Mitglied des Gemeinderats ist der Oberbürgermeister damit an allen drei Phasen des Geschehens beteiligt:

  • bei der Vorbereitung von Entscheidungen,
  • bei der Entscheidung im Gemeinderat selbst,
  • bei der Umsetzung der Entscheidung durch die Verwaltung.

Stellvertreter des Oberbürgermeisters ist der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin.

Ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters:

In der Sitzung des Gemeinderats vom 21. Oktober 2009 wurden folgende Mitglieder aus der Mitte des Gemeinderats zum ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt:

  1. Stellvertreter: Stadtrat Dieter Vogt
  2. Stellvertreter: Stadtrat Hans Georg Reber

Öffentlichkeit der Sitzungen & Kontakt

Sitzungen des Gemeinderats finden in der Regel (außer in den Schulferien) an jedem letzten Mittwoch im Monat um 18.00 Uhr im Sitzungssaal der Blendstatthalle statt.
Alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen!

Die Termine, Tagesordnungen und Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen werden insbesondere im Haller Tagblatt bekanntgegeben.
Außerdem steht Ihnen unser R@tsinformationssystem in der linken Menüleiste zur Einsicht zur Verfügung. (Tipp: Bei nicht aktueller Anzeige des Ratsinfos drücken Sie gleichzeitig die Umschalttaste auf Ihrer Tastatur und klicken auf "Aktualisieren des Browser-Fensters" - dann sollte es funktionieren.)

Bei Fragen rund um den Haller Gemeinderat und seiner Ausschüsse wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gemeinderats. Wir helfen Ihnen gerne weiter.