Gremien und Mitglieder
Seit der Kommunalwahl am 07. Juni 2009 gehören dem Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall 39 Mitglieder an. Sie sind ehrenamtlich tätig und auf fünf Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind, neben den Schwäbisch Haller Bürgerinnen und Bürgern, auch Bürger der EU-Staaten, die ihren Wohnsitz in unserer Stadt haben. Der Oberbürgermeister verpflichtet die Mitglieder in der ersten öffentlichen Sitzung der neuen Wahlperiode auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben zum Wohle der Gemeinde.
Durch Beschluss kann der Gemeinderat einzelne Angelegenheiten auf bestehende beschließende Ausschüsse übertragen oder für ihre Erledigung bilden (§ 39 GemO).
Die Stadt Schwäbisch Hall hat folgende beschließende Ausschüsse gebildet:
(Anzahl der Mitglieder in Klammer dahinter)
Außerdem kann der Gemeinderat zur Vorbereitung seiner Verhandlungen oder einzelner Verhandlungsgegenstände beratende Ausschüsse bestellen (§ 41 GemO).
Die Stadt Schwäbisch Hall hat folgende beratende Ausschüsse gebildet:
(Anzahl der Mitglieder in Klammer dahinter)
- Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur (12)
- Wirtschaftsförderungsausschuss (5)
- Gemeinsamer Ausschuss des Hällisch-Fränkischen Museums (5)
- Beirat Verkehr/Flugplatz (7)
- Beirat Fachhochschulstiftung (3)
Außerdem sind verschiedene Mitglieder des Gemeinderats in Aufsichtsräten und Vorständen mit städtischer Beteiligung tätig:
(Anzahl der Mitglieder in Klammer dahinter)
- Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH (11)
- Aufsichtsrat der Stadtwerke Sindelfingen (2)
- Aufsichtsrat der Energieversorgung Mainhardt/Wüstenrot (2)
- Aufsichtsrat der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH (11)
- Vorstand der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. (5)
- Vorstand der Volkshochschule Schwäbisch Hall e. V. (5)
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