Ortsvorsteherinnen/ Ortsvorsteher
In den sieben Ortschaften der Stadt Schwäbisch Hall sind als ehrenamtliche Ortsvorsteherin/ Ortsvorsteher tätig:
Ortschaft | Ortsvorsteherin/ | Erstmals Wahl |
Bibersfeld | Ute Fritz | 28. April 2010 |
Eltershofen | Gerhard Schömenauer | 24. März 2010 |
Gailenkirchen | Hartmut Pawlitzki | 24. März 2010 |
Gelbingen | Helmut Memmler | 29. September 2010 |
Sulzdorf | Walter H. Frank | 27. Oktober 2004 |
Tüngental | Fritz Dorsch | 24. März 2010 |
Weckrieden | Eckhard Moser | 24. März 2010 |
Die Ortsvorsteherinnen/ Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertreterinnen/ Stellvertreter werden nach der Wahl der Ortschaftsräte vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrats aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürgerinnen/ Bürger, die Stellvertreterinnen/ Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrates, gewählt. Sie sind i. d. R. zum Ehrenbeamten auf Zeit gewählt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahr
Ortsvorsteherinnen/ Ortsvorsteher vertreten den Oberbürgermeister - in Gemeinden mit Beigeordneten auch die/den Beigeordnete/n - ständig bei dem Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrats und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. Sie können an den Verhandlungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen.
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