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Ortsvorsteherinnen/ Ortsvorsteher

In den sieben Ortschaften der Stadt Schwäbisch Hall sind als ehrenamtliche Ortsvorsteherin/ Ortsvorsteher tätig:

Ortschaft

Ortsvorsteherin/
Ortsvorsteher

Erstmals Wahl
im Gemeinderat

Bibersfeld

Ute Fritz

28. April 2010

Eltershofen

Gerhard Schömenauer

24. März 2010

Gailenkirchen

Hartmut Pawlitzki

24. März 2010

Gelbingen

Helmut Memmler

29. September 2010

Sulzdorf

Walter H. Frank

27. Oktober 2004

Tüngental

Fritz Dorsch

24. März 2010

Weckrieden

Eckhard Moser

24. März 2010

Die Ortsvorsteherinnen/ Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertreterinnen/ Stellvertreter werden nach der Wahl der Ortschaftsräte vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrats aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürgerinnen/ Bürger, die Stellvertreterinnen/ Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrates, gewählt. Sie sind i. d. R. zum Ehrenbeamten auf Zeit gewählt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahr

Ortsvorsteherinnen/ Ortsvorsteher vertreten den Oberbürgermeister - in Gemeinden mit Beigeordneten auch die/den Beigeordnete/n - ständig bei dem Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrats und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. Sie können an den Verhandlungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen.