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Ortschaftsräte

In den Ortschaften Bibersfeld, Eltershofen, Gailenkirchen, Gelbingen, Sulzdorf, Tüngental, Weckrieden werden Ortschaftsrätinnen bzw. Ortschaftsräte gewählt.

Seit den Ortschaftsratswahlen am 07. Juni 2009 gehören den Gremien insgesamt 65 Mitglieder an.
Sie werden nach den für die Wahl des Gemeinderats geltenden Vorschriften gewählt. Die Zahl der Mitglieder des Ortschaftsrates wird durch die Hauptsatzung bestimmt. Ihre Amtszeit beträgt - ebenso wie die der Gemeinderäte - 5 Jahre.

Blick auf Gailenkirchen, einer von 7 Teilorten der Stadt Schwäbisch Hall, Foto Stadt

Das Gremium des Ortschaftsrates hat die örtliche Verwaltung zu beraten. Er ist zu wichtigen Sachverhalten, die die Ortschaft betreffen, zu hören, und hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen.
 

Mit einem Klick erhalten Sie Einblick in die aktuellen Sitzungstermine der einzelnen Ortschaftsräte in den Ortschaften.

Vorsitzende/ Vorsitzenderr des jeweiligen Ortschaftsrats ist die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher.