Schrift verkleinern Schrift vergrößern English version

Bachelor-Studiengang: gehobener Verwaltungsdienst (Innenverwaltung)

Auszubildender bei Eingabe von Daten am PC

Ziele:
Die Studierenden sollen aufgrund der vermittelten theorethisch-analytischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Handlungskompetenzen und durch praktische Arbeit in die Lage versetzt werden, systematisch und mit anwendungsbezogener wissenschaftlicher Methodik in unterschiedlichen Berufsfeldern des öffentlichen Dienstes selbstständig tätig zu sein. Notwendiger Bestandteil dabei ist, Verständnis für die rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge im nationalen, europäischen und internatio-nalen Bereich und für die Probleme der Verwaltungsorganisation zu erreichen. Das handlungs- und methodenorientierte Bachelorstudium trägt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Berufsqualifizierung und Arbeitsmarktfähigkeit der Nachwuchskräfte bei.

Inhalte:

  • Öffentlich-rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
  • Kommunalverfassungsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Zivilrecht im Verwaltungshandeln
  • Öffentliche Finanz- und Betriebswirtschaft
  • Volkswirtschaftslehre und Soziologie
  • Verwaltungsinformatik/Organisation
  • Personalmanagement und Personalrecht
  • Psychologie
  • Sprachen und Interkulturalität
  • Studium Generale
  • Fünf interdisziplinäre Studienschwerpunkte im Abschlusssemester:
    - Organisation, Personal, Information und Kommunikation
    - Ordnungsverwaltung (Bauen und Umwelt, Zuwanderung)
    - Leistungsverwaltung (Sozialleistungsverwaltung, Kultur- und Sportmanagement)
    - Wirtschaft und Finanzen, Öffentliche Betriebe
    - Führen im öffentlichen Sektor/Kommunalpolitik

 

Die Hochschulen erteilen nach einer Auswahlentscheidung ggf. eine vorläufige Zulassung mit der sie sich bei einer Ausbildungsstelle ihrer Wahl bewerben müssen. Eine endgültige Zulassung erhalten nur Bewerberinnen und Bewerber, die von den Hochschulen nach Notendurchschnitt und Testergebnis ausgewählt wurden und bis zu den von den Hochschulen festgesetzten Terminen eine Ausbildungsstelle nachgewiesen haben. Zusammen mit der endgültigen Zulassung erhalten die Bewerberinnen und Bewerber die Zuweisung zu einer Fachhochschule. Dies ist nicht zwangsläufig die Fachhochschule, bei der sie sich beworben haben.

Ausbildungsstellen sind wie bisher Bürgermeisterämter, Gemeindeverwaltungsverbände und Landratsämter sowie bestimmte Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmen des privaten Rechts, die sich ganz oder überwiegend in öffentlicher Hand befinden oder ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden. Neu hinzugekommen sind die Landesbehörden mit Ausnahme der obersten Landesbehörden, Landesoberbehörden und höheren Sonderbehörden.

Auszubildende am PC


Ablauf der Ausbildung/Studienverlauf:
Die Ausbildung dauert insgesamt 3 1/2 Jahre. Sie beginnt erstmals am 01.09.2007 mit dem sechsmonatigen Einführungspraktikum, an dessen Beginn ein vierwöchiger Einführungslehrgang steht. Das Studium beginnt am 01.03.2008 und beinhaltet 3 Semester Fachtheorie an der Hochschule, 2 Semester Fachpraxis in den Ausbildungsstellen und 1 Semester Vertiefungsstudium an der Hochschule.

Prüfungen:
Studienbegleitende und abschließende Klausuren, Referate mit Hausarbeiten und mündliche Prüfungen sowie Bachelorarbeit mit Kolloquium

Abschluss:
Bachelor of Arts