Verfahren A-Z
Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Dienstleistungen der Verwaltung. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.
Diese Services werden Ihnen und uns vom Landesportal service-bw des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.
Unrichtige Messungen oder unterfüllte Fertigpackungen - Beschwerde einreichen
Zweifeln Sie an der Richtigkeit von Messungen oder besteht sogar ein Betrugsverdacht? Hat eine Fertigpackung im Handel Ihrer Meinung nach weniger Inhalt als angegeben (ist also "unterfüllt")? Dann können Sie sich an das zuständige Eichamt wenden. Das Eichamt wird dem Verdacht nachgehen.
Hinweis: Für Messgeräte im Versorgungsbereich können Sie eine Befundprüfung beantragen (beispielsweise Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme). Den Antrag müssen Sie beim Regierungspräsidium Tübingen – Mess- und Eichwesen oder bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle stellen. Dort wird das Messgerät dann geprüft.
Verfahrensablauf
Sie zweifeln die Richtigkeit von Messungen an oder meinen, eine Manipulation oder einen Betrug entdeckt zu haben. Dann sollen Sie die Zweifel oder Verdachtsmomente dem zuständigen Eichamt mitteilen. Zuständig ist das Eichamt, in dessen Bezirk das Messgerät aufgestellt ist oder verwendet wird beziehungsweise Sie die unterfüllten Fertigpackungen festgestellt haben.
Bei Messgeräten im Versorgungsbereich müssen Sie die Befundprüfung bei einem Eichamt oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Bei Beschwerden sollten Sie je nach Art dem Eichamt folgende Informationen übermitteln:
- Art der Beschwerde
- Messgerätebesitzer oder Messgerätebesitzerin beziehungsweise Firma, sofern bekannt
- Aufstellort oder Gebrauchsort des Messgeräts
- Kfz-Kennzeichen bei Tankwagen
- Quittungsbelege
- genaue Angaben über die Packung
Kosten
keine
Hinweis: In Streitfällen zwischen zwei Parteien kann ein Messgerät einer gutachterlichen Prüfung unterzogen werden (Befundprüfung). Hierfür werden Gebühren nach Eichkostenverordnung erhoben.
Im Einzelfall können noch Ausbau- und Transportkosten hinzukommen. Davon können besonders Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme betroffen sein.
Die Gebühren und eventuell die Ausbau- und Transportkosten hat normalerweise die Person zu tragen, die die Befundprüfung veranlasst hat. Stellt sich dabei heraus, dass das Messgerät fehlerhaft ist, muss der Messgerätebesitzer oder die Messgerätebesitzerin die Kosten tragen.
Zuständige Stelle
Betrugsverdacht bei Messgeräten und unterfüllten Fertigpackungen:
-
das dem Regierungspräsidium Tübingen zugehörende Eichamt, in dessen Bezirk
- die Zweifel an der Messrichtigkeit von Messgeräten bestehen oder
- der Betrugsverdacht angenommen wird beziehungsweise
- das Messgerät aufgestellt ist oder
- die unterfüllten Fertigpackungen gefunden werden.
Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme:
- das Regierungspräsidium Tübingen – Mess- und Eichwesen oder
- jede für den betreffenden Bereich staatlich anerkannte Prüfstelle
Eichamt Heilbronn [Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg]
Anschrift
Brüggemannstraße 45
74076 Heilbronn
E-Mail: eichamt.heilbronn@rpt.bwl.de
Öffnungszeiten
Mo, Mi und Do 7:30 - 12 Uhr und 13 - 14:30 Uhr;
Fr 7:30 - 12 Uhr.
Prüfung von Messgeräten:
jede ungerade Woche Fr. 7:30 - 12 Uhr oder nach Vereinbarung
Gewichtsausgabe:
Mo. - Fr. 7:30 - 8 Uhr.
Eichung von Taxis:
nach Vereinbarung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 20.04.2012 freigegeben.Formulare
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