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Kinder

Haller Gutscheinkarte

Familien, die Arbeitslosengeld II erhalten, können für ihre Kinder die Haller Gutscheinkarte beziehen. Seit diesem Jahr gehören auch Familien, die Wohngeld erhalten, zum berechtigten Personenkreis.

30 Euro beträgt der Wert der Gutscheinkarte, den berechtigte Familien für jedes Kind im Alter von 3 bis 21 Jahren erhalten. Voraussetzung ist, dass die Familie und die Kinder in Schwäbisch Hall wohnen. Die Eltern erhalten die Gutscheine im Fachbereich Jugend, Schule und Soziales gegen Vorlage des neuesten Bescheides der Agentur für Arbeit oder des neuesten Wohngeldbescheides.

Die Gutscheine können für Eintritte in das Schenkenseebad, das Solebad, ins Freilandmuseum Wackershofen, zu den Freilichtspiele oder für die Bezahlung von Ferienfreizeiten der städtischen Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden.

Schulstarter-Set

Übergabe eines Gutscheins an einen Schulanfänger / Foto: Stadt

Starter-Set für Schulkinder von den Haller Rotariern

Wenn Kinder zur Schule kommen, ist das immer ein freudiger Anlass. Doch dieser Schritt in einen neuen Lebensabschnitt kostet auch Geld. Nicht allen Familien fällt es finanziell leicht, die nötigen Utensilien, die das Schulkind braucht, zu kaufen.
Um den davon betroffenen Eltern finanzielle Erleichterung zu verschaffen, haben die Haller Rotarier beschlossen, diese Familien zu unterstützen.

In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend, Schule und Soziales der Stadt Schwäbisch Hall wurde deshalb ein Gutschein entwickelt, den Familien mit geringem Einkommen erhalten. In einem von vier ausgewählten Haller Geschäften kann der Gutschein gegen einen Schulranzen mit dem notwendigen Inhalt eingetauscht werden.
Der Gutschein hat einen Wert von 100 Euro.