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Grüße zu Geburtstags- und Ehejubiläen
Bisher gelten unterschiedliche Regelungen zu Geburtstags- und Ehejubiläen in den Teilorten und Stadtteilen. Ab 1. März 2010 werden diese für das gesamte Stadtgebiet neu gefasst.
Geburtstagsjubiläen
Einen Geburtstagsgruß mit Glückwunschgrüßen des Oberbürgermeisters wird zum 80., 85., 90. und 95. Geburtstag und dann zu jedem weiteren Geburtstag überreicht. In den Teilorten überbringen die Glückwünsche die Ortsvorsteherin bzw. der Ortsvorsteher oder ein Mitglied des Ortschaftsrates, in den Stadtteilen übernimmt dies der Bürgerbeauftragte. In den hospitalischen Seniorenwohnhäusern und im Pflegestift Teurershof überbringt der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales die Geburtstagsgrüße. Wie bisher besucht ab dem 100. Geburtstag der Oberbürgermeister oder seine Stellvertreterin die Jubilarinnen und Jubilare.
Ehejubiläen
Zur Goldenen Hochzeit überbringen die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher bzw. der Bürgerbeauftragte die Grüße und Glückwünsche der Stadt. Zur Diamantenen Hochzeit, Eisernen Hochzeit, Gnadenhochzeit und Kronjuwelenhochzeit besucht der Oberbürgermeister oder seine Stellvertreterin die Ehejubilarinnen und Jubilare.
Geburts- und Ehejubiläum werden im Regelfall im Haller Tagblatt und im Teilortsblatt veröffentlicht, außer Bürgerinnen und Bürger haben eine entsprechende Erklärung zur Nicht-Veröffentlichung von Personaldaten abgegeben. Wer eine Veröffentlichung von Geburtstags- und Ehejubiläen nicht wünscht, kann dies im Bürgeramt (0791/751 242) oder im Bezirksamt eintragen lassen. Wer bereits eine Auskunftssperre eingetragen hat, braucht die Erklärung nicht zu wiederholen.
Informationen bei: Büro des Bürgerbeauftragten, Peter Wunderlich.
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