ELR
Das Land Baden-Württemberg hat das Entwicklungsprgramm Ländlicher Raum – Jahresprogramm 2012 ausgeschrieben. Anträge können bis 30. September 2011 gestellt werden.
Im gewerblichen und privaten Bereich können folgende Vorhaben gefördert werden:
Förderschwerpunkt „Arbeiten“
Unterstützt werden die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben durch bauliche Investitionen. Gefördert werden können Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 EURO im Zeitraum von drei Jahren. Strukturell besonders bedeutsame Vorhaben wie z. B. Verlagerung aus Gemengelagen oder die Reaktivierung von Gewerbebrachen und die Umnutzung von landwirtschaftlichen Leerständen werden bis zu 15 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt.
Möglich ist auch eine Finanzhilfe für größere Erweiterungsinvestitionen und Firmenansiedlungen, die mit einem Fördersatz von bis zu 10 % bedacht werden können.
Förderschwerpunkt „Grundversorgung“
Hierunter fällt die Sicherung der Versorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen im Ort. Kleine Handwerksbetriebe und Handelsgeschäfte sowie Dorfwirtschaften können für Investitionen einen Zuschuss bis zu 20 %, maximal 200.000 EURO erhalten.
Förderschwerpunkt „Wohnen“
Die Schaffung von Wohnraum innerhalb historischer Ortslagen durch Umnutzung vorhandener Gebäude und ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken sowie Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung) können mit einem Fördersatz von 30 %, höchstens 20.000 EURO je Wohnung, bei Umnutzung 40.000 EURO unterstützt werden. Reine Fassadenverschönerungen und Dachgeschossaubauten sowie Energiesparmaßnahmen werden nicht gefördert. Eine Kombination mit den speziellen Energiesparprogrammen ist jedoch möglich.
Kummulierungsverbot
In Teilorten mit städtebaulichen Erneuerungsgebieten werden nur gewerbliche Investitionen unterstützt. Innerhalb des Stadtsanierungsgebiets ist die Anwendung des Entwicklungsprgramms Ländlicher Raum ganz ausgeschlossen. Unterstützt werden kann aber die Verlagerung von Gewerben aus dem Stadtsanierungsgebiet. Betroffen von dieser Ausschlussregelung ist in unserer Gemeinde der Ort Schwäbisch Hall mit dem Sanierungsgebiet „Nördliche Kernstadt Froschgraben“.
Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere:
Fahrzeuge; reine Ersatzinvestitionen; reine Maschineninvestitionen ohne nachgewiesene strukturelle Effekte;
Mietwohnungen in Neubauvorhaben;
Vorhaben innerhalb von städtebaulichen Erneuerungsgebieten (Sanierungsgebieten)
Interessenten mit konkreten Bauabsichten sollten sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis Freitag, 30. September 2011 bei der Stadt Schwäbisch Hall melden.
Die Richtlinien für das Programm sowie die Ausschreibung für das Jahr 2012 im Volltext und die entsprechenden Antragsformulare sind unter nebenstehenden link "Formulare ELR", weiter zu Service, Formulare und Merkblätter, Stichwort „ELR“ nachzulesen.








