Informationen zur regulären Vormerkung für einen Betreuungsplatz
Vormerkung für einen Betreuungsplatz - Kinder unter drei Jahren
Für Kinder unter drei Jahren gibt es ein elektronisches Meldeverfahren. Hier können bis zu drei Einrichtungen angegeben werden. Die Vormerkung wird an die entsprechenden Wunscheinrichtungen weitergeleitet. Zur Vormerkseite
Hinweise:
- Eine Vormerkung ist frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes möglich.
- Die Platzvergabe erfolgt dezentral in den Tageseinrichtungen durch die Leitung.
- Es können nur Kinder mit Hauptwohnsitz Schwäbisch Hall berücksichtigt werden.
- Voranmeldung mindestens sechs Monate vor Aufnahmewunsch.
Sollte eine Online-Vormerkung nicht möglich sein, kann die Vormerkung auch bei der Info- und Vormerkstelle persönlich vorgenommen werden.
Vormerkung auf einen Betreuungsplatz - Kinder ab drei Jahren
Das Vormerkformular für einen Betreuungsplatz ab drei Jahren finden Sie hier.
Hinweise:
- Eine Vormerkung ist frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes möglich.
- Die Platzvergabe erfolgt dezentral in den Tageseinrichtungen durch die Leitung.
- Es können nur Kinder mit Hauptwohnsitz Schwäbisch Hall berücksichtigt werden.
- Voranmeldung mindestens sechs Monate vor Aufnahmewunsch.