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Schwäbisch Hall

Gesamt-Eltern-Beirat der Schulen von Schwäbisch Hall (GEB)

Schule, Erziehung und Bildung haben einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Eltern und Elternbeiräte setzen sich mit diesen Themen täglich auseinander.

Ziele des GEB:

  • Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Elternbeiräten und schulischen Stellen der Stadt und des Landes
  • Einsetzen für bessere Bedingungen an den Schulen
  • Lösungssuche mit den Eltern bei Problemen im Schulbereich
  • Information

Aufgaben des Gesamt-Eltern-Beirates

Der Gesamtelternbeirat setzt sich aus allen Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreterinnen und -vertretern der öffentlichen Schulen der Stadt Schwäbisch Hall zusammen. Nach § 58 Schulgesetz kann statt der/dem Elternbeiratsvorsitzenden bzw. Stellvertreter/in auf Wunsch ein anderer Elternbeirat der Schule deren  Aufgabe im GEB wahrnehmen. Die Aufgaben und Pflichten des Gesamtelternbeirats ergeben sich aus dem Schulgesetz. Die Wahl des/der Vorsitzenden und deren Stellvertreter/in erfolgt in der Regel auf 2 Jahre.

http://www.schwaebischhall.de//de/bildung-betreuung/schulen/gesamtelternbeirat