FAQ
Kann ich einfach so ins Archiv kommen?
Ja! Das Stadtarchiv seht zu den normalen Öffnungszeiten allen offen und es sind keine Voraussetzungen für einen Besuch nötig. Wir bitten bei umfangreichen Anfragen jedoch um vorherige Terminvereinbarung, damit entsprechende Vorbereitungen getroffen werden können und Unterlagen bereits im Lesesaal bereit gelegt werden können.
Ich habe alte Unterlagen, die ich ans Archiv abgeben möchte
Sind Sie im Besitz von historischen Unterlagen wie Tagebüchern, Fotografien, Filmen oder Briefen, für die Sie keine Verwendung haben oder die bei Ihnen nicht sachgemäß aufbewahrt werden können, besteht die Möglichkeit zur Abgabe ins Stadtarchiv. Hier können Unterlagen unter konservatorisch optimalen Bedingungen aufbewahrt werden. Möchten Sie Ihre Unterlagen ganz an das Archiv abgeben, ist dies im Rahmen einer Schenkung möglich. Eine andere Möglichkeit stellt die Abgabe als Depositum dar, also eine Art Dauerleihgabe, bei der die Unterlagen weiterhin in Ihrem Eigentum bleiben. Bei Fragen können Sie sich gerne unter stadtarchiv(@)schwaebischhall.de oder 0791-751 429 an die Mitarbeitenden des Stadtarchivs wenden.
Ich benötige eine Schulbescheinigung
Das Stadtarchiv stellt Schulbescheinigungen ausschließlich für das Gymnasium bei St. Michael aus – für die Abiturjahrgänge von 1967 bis 2017. Anfragen für andere Schulen können leider nicht bearbeitet werden. Für die Deutsche Rentenversicherung ist die Ausstellung kostenfrei. In allen anderen Fällen können Gebühren anfallen. Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich an stadtarchiv(@)schwaebischhall.deund geben bei der Anfrage Ihren Namen, Geburtsdatum, Abiturjahr sowie Ihre aktuelle Adresse an.
Wo finde ich welche Standesamtsunterlagen?
Neuere Standesamtsunterlagen, also Geburtenbücher, Heiratsbücher oder Sterberegister, finden Sie im Standesamt. Ältere Unterlagen wurden bereits an das Stadtarchiv abgegeben. Im Archiv befinden sich Heiratsregister, die älter als 80 Jahre sind; Geburtenbücher, die älter als 110 Jahre sind und Sterberegister, die älter als 30 Jahre sind.
Ich interessiere mich für Archivgut, das für die Nutzung gesperrt ist
Archivalien, die jünger als 30 Jahre alt sind, unterliegen der gesetzlichen Sperrfrist. Besteht ein begründetes Interesse, kann ein Antrag auf Verkürzung der Sperrfristen gestellt werden. Die Entscheidung über die Genehmigung liegt im Ermessen der Archivleiterin.
Ist meine Anfrage kostenlos?
Benötigen Sie Bescheinigungen für die Deutsche Rentenversicherung, so fallen grundsätzlich keine Gebühren an. Die Nutzung im Lesesaal und das Ausleihen von Büchern aus unserer Bibliothek (nicht Archivgut!) ist ebenfalls kostenlos. Bei wissenschaftlichen Anfragen fallen in der Regel keine Gebühren an. Auszüge aus Standesamtsunterlagen (Geburtenbücher, Heiratsbücher, Sterbebücher), zum Beispiel im Zuge von Erbangelegenheiten, sind kostenpflichtig ebenso die Bereitstellung von Fotografien oder anderen Abbildungen.
Geburtstagszeitung
Ein beliebtes Geschenk, vor allem zu einem runden Geburtstag, stellt die Geburtstagszeitung dar. Im Stadtarchiv kann eine Geburtstagszeitung, also eine Kopie einer Haller Tagblatt Ausgabe, bestellt werden. Die Bearbeitung dauert etwa 2 Wochen, wir bitten deshalb um rechtzeitige Anfrage und weisen darauf hin, dass das Ausstellen mit Kosten verbunden ist.