Waldbesitzer: Lichtraumprofil an Waldwegen
Erstelldatum09.08.2024
Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall und das Landratsamt Schwäbisch Hall bitten alle Waldbesitzer, das Lichtraumprofil über den Waldwegen freizuhalten.
Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall und das Landratsamt Schwäbisch Hall bitten alle Waldbesitzer, das Lichtraumprofil über den Waldwegen freizuhalten. Voraussetzung jeder Waldbewirtschaftung ist eine gute Erschließung des Waldes. Ohne Waldweg kann kein Holz geerntet, verkauft oder abgefahren werden. Ein Wald ohne funktionierende Erschließung bzw. schlechtem Wegezugang ist von vornherein „nur die Hälfte wert“. Zu einer ordnungsgemäßen Erschließung gehört das Freihalten des Lichtraumprofils über den Waldwegen, die für LKW Befahrung gebaut wurden.
Einige Wege im Gemeindegebiet Schwäbisch Hall können durch LKW nicht mehr gefahrlos befahren werden. Bei schlechter Sicht aufgrund mangelnden Lichtraumprofils kann es schnell zu gefährlichen Situationen kommen oder der LKW leicht in den Graben rutschen. Außerdem ist es für den Erhalt des Wegekörpers besonders wichtig, dass dieser durch das Lichtraumprofil schnell abtrocknen kann. Die gesamte Wegbreite, einschließlich Bankett und Graben, sind Teil des Weges und nicht für die Holzproduktion gedacht.
Lichtraumprofil
Für ein ordnungsgemäßes Lichtraumprofil muss auf gesamter Wegbreite und mindestens 2 m ab Schotterkante beidseits eine Höhe von 4,50 m frei von Ästen sein. Auf dem Bankett und im Graben können keine Bäume und Sträucher wachsen.
Für die nachfolgend aufgeführten Wege hat die Stadt Schwäbisch Hall die Unterhaltungspflicht. Insbesondere die an die genannten Wege angrenzenden Waldbesitzenden werden aufgefordert, ein ausreichendes Lichtraumprofil im Bereich ihrer Waldgrundstücke bis zum 31.Oktober 2024 herzustellen. Ansonsten wird das Freischneiden des Lichtraumprofils von Seiten des Forstamtes im Auftrag der Stadt Schwäbisch Hall organisiert und nach fachlichen Anforderungen durchgeführt.
Betroffene Wege (s. auch Wegeskizze):
Wacholderweg
Bauernschnabweg
Bis zu diesem Termin können etwaige Bedenken bei Revierleiter Michael Breuninger an m.breuninger(@)Lrasha.de schriftlich angemeldet werden.
Dies entbindet Sie aber nicht von der Pflicht, das Lichtraumprofil ordnungsgemäß freizuhalten.
Alle Waldbesitzer werden gebeten, ihre Lichtraumprofile zu prüfen.