Landesfamilienpass mit Gutscheinkarte für 2025 ab sofort erhältlich
Der Landesfamilienpass mit seiner Gutscheinkarte für 2025 kann von nun an wieder von den berechtigten Familien und Alleinerziehenden abgeholt werden. In der Gutscheinkarte sind zahlreiche Vergünstigungen enthalten, wie z.B. das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart oder verschiedene Erlebnisparks und Museen. Familien aus Schwäbisch Hall können den Pass im Bürgeramt in der Gymnasiumstraße 2 abholen, Berechtigte aus dem Landkreis erhalten den Landesfamilienpass in ihren jeweiligen Bürgermeisterämtern.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Neben den Kindern und der antragstellenden Person können bis zu vier weitere Erwachsene in den Landesfamilienpass eingetragen werden (wie z.B. ein getrennt lebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/oder Opa oder ein Familienbegleiter). Von den eingetragenen Personen können dann bei Ausflügen bis zu zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Familienpasses bleiben gleich. Eine Inanspruchnahme ohne Kind(er) ist nicht möglich.
Folgende Angebote sind unter anderem im Landesfamilienpass 2025 hinzugekommen:
Insel Mainau
Urweltsteinbruch Holzmaden
Weggefallen ist der Gutschein Schwabenpark, der 2025 nicht mehr teil nimmt.
Bei Vorlage des Landesfamilienpasses können Sie verschiedene Angebote auch ohne Gutschein kostenfrei besuchen, wie z.B. Miniaturwelten Stuttgart, Schloss Waldburg, Teilnahme an der historischen Stadtführung Esslingen, Römermuseum Güglingen, Schiller-Nationalmuseum.
Es wird empfohlen, sich zuvor im Internet oder telefonisch beim jeweiligen Anbieter über die Öffnungszeiten und die Eintrittspreise zu informieren.
Eine Liste aller Angebote sind auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration unter www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass zu finden.
Den Landesfamilienpass sowie weitere Informationen sind bei dem städtischen Bürgeramt, Gymnasiumstraße 2 erhältlich. Zudem gibt es weitere Auskünfte unter buergeramt(@)schwaebischhall.de.
Öffnungszeiten Bürgeramt:
Mit Termin und ohne Termin: Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nur nach Terminvereinbarung über www.schwaebischhall.de/buergeramt
Montag und Dienstag: 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Wahlvorbereitung der Bundestagswahl 2025 im Zeitraum vom 27.01. bis zum 21.02.2025 für einen Besuch im Bürgeramt ein Online-Termin notwendig ist. Dieser kann über das Buchungstool auf der Webseite gebucht werden.