Baurecht: Künftig digitale Bauantragstellung
Erstelldatum04.02.2025
Seit dem 01.01.2025 dürfen gemäß der Landesbauordnung Baden-Württemberg Anträge und Bauvorlagen nur noch elektronisch in Textform bei der Baurechtsbehörde eingereicht werden.
Seit dem 01.01.2025 dürfen gemäß der Landesbauordnung Baden-Württemberg Anträge und Bauvorlagen nur noch elektronisch in Textform bei der Baurechtsbehörde eingereicht werden.
Das Baurechtsamt der Stadt Schwäbisch Hall stellt hierfür einen Zugang über das landeseinheitliche virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) bereit. Bauherren und Architekten können daher ab sofort Anträge und Bauvorlagen auschließlich über die Webseite https://bw.digitalebaugenehmigung.de/schwaebisch-hall/ bei der Stadt Schwäbisch Hall einreichen, die allgemeine E-Mail-Adresse des Baurechtsamtes steht hierfür nicht mehr zur Verfügung.
Das gesamte baurechtliche Verfahren wird digital durchgeführt, Papierplanhefte sind zukünftig nicht mehr erforderlich. Die Anträge und Bauvorlagen müssen in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) hochgeladen werden.
Nach Abschluss der baurechtlichen Prüfung wird die Baugenehmigung dem Einreichenden elektronisch in Textform über das ViBa BW zugestellt. Wenn der Entwurfsverfasser, also der Bauherr oder Architekt, den Antrag eingereicht hat, erhält er die Baugenehmigung und muss diese dann an den Bauherrn weiterleiten.
Und wie funktioniert das?
Zur Nutzung des ViBa BW müssen Bauherren ein Nutzerkonto BundID auf der Webseite https://id.bund.de/de/registration/eID auf Basis „ELSTER mit Zertifikatsdatei“ oder mittels „AusweisApp“ beantragen. Die BundID ermöglich den sicheren Zugang zum Bauantrag und stellt ein Postfach zur Verfügung. Das Nutzerkonto BundID ist kostenfrei.
Entwurfsverfasser melden sich mit dem Nutzerkonto MeinUnternehmenskonto bei VibaBW an. Zur Registrierung bei MeinUnternehmenskonto ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich. Für die Bauantragstellung muss ein eigenes ELSTER-Zertifikat beantragt und nicht das Zertifikat aus dem Steuerwesen des Unternehmens verwendet werden. Das Unternehmenskonto ist ebenfalls kostenfrei.
Auf dem Bürgerserviceportal der Stadt Schwäbisch Hall unter der Rubrik „Rund ums Bauen“ werden Anleitungen zur Registrierung und Nutzung des Viba BW bereitgestellt.
Weitere Informationen: FB Baurecht / Denkmalschutz