Urlaubszeit: Rechtzeitig die Gültigkeit von Ausweisdokumenten überprüfen
Das Bürgeramt der Stadt Schwäbisch Hall empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern einen Blick auf ihre Ausweisdokumente zu werfen, um deren Gültigkeit zu überprüfen.
Nach § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) herrscht eine Ausweispflicht in Deutschland. Danach sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes dazu verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Der Ausweispflicht wird nachgekommen, wenn die Bürgerinnen und Bürger im Besitz eines gültigen Personalausweis und/oder eines gültigen Reisepasses sind.
Sollte festgestellt werden, dass das Ausweisdokument abgelaufen ist oder in Kürze abläuft, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, persönlich im Bürgeramt “Gymnasiumstr. 2, 74523 Schwäbisch Hall“ ein neues Dokument zu beantragen.
Besonders vor der Ferienzeit kommt es im Bürgeramt zu hohem Besuchsaufkommen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise das Bürgeramt aufzusuchen.
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen notwendig:
bisherigen Personalausweis/Reisepass
bei Verlust/Erstantrag: Geburtsurkunde oder Personalausweis/Reisepass
bei Ausstellung an Personen unter 18 Jahre (Reisepass) bzw. unter 16 Jahre (Personalausweis) müssen beide Elternteile den Antrag stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Bitte hierfür eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Passkopie des Sorgeberechtigten mitbringen, der bei der Antragsstellung nicht anwesend ist. Im Falle von alleinigem Sorgerecht, bitte bei der Antragstellung einen entsprechenden schriftlichen Nachweis mitbringen.
Ein aktuelles biometrisches Passbild. Ab dem 01.05.2025 wird das digitale Lichtbild eingeführt. Das hat zur Folge, dass nach Aufnahme des Fotos dieses nicht mehr ausgedruckt, sondern als QR-Code ausgegeben wird. Dieser QR-Code muss zur Beantragung mit ins Bürgeramt gebracht werden.
Achtung: Ohne Vorlage des QR-Codes ist keine Beantragung möglich.
Gebühren:
Personalausweis bei Personen unter 24 Jahren: 37,00 €
Personalausweis bei Personen über 24 Jahren: 22,80 €
Reisepass bei Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
Reisepass bei Personen über 24 Jahren: 70,00 €
Aktuelle Ausstellungsdauer:
Personalausweis: 2 bis 3 Wochen (Stand März 2025)
Reisepass: 4 bis 6 Wochen (Stand März 2025)
Hinweis: die Ausstellungsdauer kann stark variieren.
Öffnungszeiten Bürgeramt:
Mit Termin und ohne Termin:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nur nach Terminvereinbarung über www.schwaebischhall.de/buergeramt:
Montag und Dienstag von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
eden 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr