Kinderschutz: Ein gesamtgesellschaftliches Thema
Seit rund eineinhalb Jahren ist Anja Thurm bei der Stadt Schwäbisch Hall für den Bereich Kinderschutz an städtischen Einrichtungen zuständig. Unter Kinderschutz versteht man alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die Kinder vor jeglicher Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung schützen. Zu den rechtlichen Grundlagen zählen unter anderem die UN Kinderrechtskonvention, die Kindern das Recht auf Schutz vor Gewalt zuspricht und das Kinder- und Jugendhilfegesetz, das den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung konkretisiert. Seit dem sie ihre Arbeit aufgenommen hat, hat sich einiges getan.
„Mit Beginn meiner Arbeit hier im Oktober 2023 habe ich zunächst einmal eine Bestandsaufnahme gemacht. Welche Kinderschutzmaßnahmen gibt es bereits in unseren Einrichtungen? Wo ist noch Bedarf? Und vor allem: wie können wir allgemeingültige Standards für all unsere Einrichtungen etablieren?“, sagt Thurm. Zunächst gründete sie hierfür eine Lenkungsgruppe aus Führungskräften der Tageseinrichtungen für Kinder, der Schulsozialarbeit, der Grundschulbetreuung und der Kinder- und Jugendarbeit. „Mir war von Anfang an wichtig, dass wir alle Einrichtungen beteiligen, so dass Ergebnisse ermöglicht werden, die auch gelebt werden. Gemeinsam haben wir Potentiale erhoben und Bausteine definiert, die wir für den Schutz der uns anvertrauten Kinder (weiter)entwickeln und implementieren müssen.“
Standardisierung schafft Klarheit im Ernstfall
Dabei kristallisierte sich schnell heraus, dass Einrichtungen die dem achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) unterliegen, also Kindertageseinrichtungen, offene und mobile Jugendarbeit und die Schulsozialarbeit, priorisiert behandelt werden müssen. Der Paragraph 8a regelt den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen. „Pädagogische Fachkräfte sind demnach verpflichtet, bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls tätig zu werden“, erklärt Thurm. „Wir haben uns in der Lenkungsgruppe also damit befasst, bereits bestehende Strukturen für den Kinderschutz zu vereinheitlichen und weiterzuentwickeln. Zudem haben wir Gefährdungsmerkmale für Verdachtsfälle definiert und eingeführt. Auf deren Grundlage wird eine Gefährdungseinschätzung von den Fachkräften vorgenommen.“ All diese Maßnahmen sind auch Teil eines umfassenden und vom Landesjugendamt Baden-Württemberg auferlegten Gewaltschutzkonzeptes, das jeder Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erarbeiten musste und das derzeit in Schwäbisch Hall überarbeitet wird. Ein einrichtungsbezogenes Gewaltschutzkonzept soll sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche vor allen Formen der Gewalt durch Mitarbeitende, andere Kinder oder Dritte in den Einrichtungen geschützt sind.
Eine Zusatzausbildung schafft mehr Bewusstsein
Christoph Klenk, Fachbereichsleiter für Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport betont noch einen weiteren wichtigen Punkt, der mit Beginn der Arbeit von Anja Thurm an Fahrt aufgenommen hat. „Seit einigen Jahren schon können pädagogische Fachkräfte bei uns als Insoweit erfahrene Fachkraft ( IeF) ausgebildet werden. Dabei handelt es sich um eine Zusatzausbildung für pädagogische Mitarbeitende, die im Kontext des Kinderschutzes bei Verdachtsfällen beratend hinzugezogen werden müssen, um bei einer Einschätzung zu unterstützen.“ Bald sind es 20 Fachkräfte aus den städtischen Einrichtungen, die diese Zusatzausbildung absolviert haben, derzeit läuft ein Lehrgang mit zehn weiteren Fachkräften. „Das ist ein schöner Erfolg, denn er bringt das Thema Kinderschutz auch personell in die Einrichtungen. Ein Blick von außen bzw. ein gesondert geschulter Blick kann oft hilfreich sein, um mögliche Gefährdungslagen zu erkennen“, so Klenk. „Die IeFs sind also nicht nur für die Beratung im Ernstfall da, sondern schaffen auch eine Sensibilisierung der Kolleginnen und Kollegen und das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kinderschutz.“
Aber auch in der Grundschulbetreuung sind die Mitarbeitenden angehalten zu handeln, wenn sie eine Kindeswohlgefährdung vermuten. „Hier haben wir einen Verfahrensablauf neu aufgelegt und Fortbildungen für die Mitarbeitenden im Bereich Kinderschutz durchgeführt um auch Nicht-Fachkräfte zum Handeln im Sinne des Kinderschutzes zu befähigen. Thurm betont: „Jedes Kind hat das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Daher ist uns auch immer wichtig zu sagen, dass Kinderschutz ein Thema ist, das uns alle angeht. Jeder von uns, egal ob in einer Einrichtung als Fachkraft oder als Bürger ist verpflichtet, mögliche Kindeswohlgefährdungen, sei es durch Misshandlung oder Vernachlässigung, zu melden. Kinder zu schützen ist unser gemeinsamer Auftrag als Gesellschaft.“
Als weitere Bausteine des institutionellen Gewaltschutzkonzeptes wird eine Risikoanalyse gestartet, also die Frage aufgeworfen, wo ist das Wohl der Kinder nicht vollumfänglich gewährleistet. Außerdem soll ein Verhaltenskodex für Mitarbeitende ausgearbeitet werden, der Übergriffen vorbeugen soll. Vorbereitend dazu wurden bereits Fortbildungen für Fachkräfte zum Thema Sexualisierte Gewalt gestartet.
Infobox:
Im Rahmen des entstehenden Gewaltschutzkonzeptes in den Tageseinrichtungen für Kinder wird derzeit auch ein sexualpädagogisches Konzept erarbeitet. Das Thema sexuelle Bildung wird durch den Orientierungsplan der Landesregierung als Bildungs- und Erziehungsziel vorgegeben. Mehr dazu zu einem späteren Zeitpunkt.
Weitere Informationen: FB Frühkindliche Bildung, Schulen & Sport


