Stadt führt sexualpädagogisches Konzept ein
Erstelldatum25.09.2025
Die Stadt Schwäbisch Hall implementiert als Träger von 17 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Gewaltschutzkonzeptes in den kommenden Monaten ein sexualpädagogisches Konzept, basierend auf mehreren Säulen.
Die Stadt Schwäbisch Hall implementiert als Träger von 17 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Gewaltschutzkonzeptes in den kommenden Monaten ein sexualpädagogisches Konzept, basierend auf mehreren Säulen.
„Ein einrichtungsspezifisches sexualpädagogisches Konzept greift Sexualität als Entwicklungsthema von Kindern auf und verortet sie als Bildungsziel in einem sicheren Bezugsrahmen für unsere Fachkräfte. Das sexualpädagogische Konzept formuliert klare Ziele und eine ebenso klare pädagogische Haltung und bieten damit eine Basis für kompetentes und verantwortliches Handeln. Außerdem bietet ein solches Konzept den Fachkräften in unseren Kitas einen einheitlichen fachlichen Umgang mit kindlichen sexuellen Aktivitäten“, sagt Anja Thurm von der Fachstelle Kinderschutz bei der Stadt Schwäbisch Hall.
Dabei ist Thurm wichtig zu betonen, dass sich kindliche Sexualität von erwachsener grundlegend unterscheidet. „Kinder sind neugierig, sie stellen Fragen, wollen Unterschiede kennenlernen und oftmals auch genauer erkunden. Das wollen wir erklären, ohne das Thema zu einem Tabu zu machen.“ Durch altersgerechte Methoden wie Geschichten, Spiele und Gespräche werden Kinder dabei unterstützt, ihre Fragen zu stellen, ihre Gefühle zu erkunden und ein Verständnis für grundlegende Konzepte wie Grenzen, Einvernehmlichkeit und Respekt zu entwickeln. Das sexualpädagogisches Konzept gibt hierfür einen Rahmen vor und unterstützt die Fachkräfte, fachlich professionell zu handeln.
Missbrauchsprävention als elementarer Baustein
Ein weiteres Hauptaugenmerk ist der Bereich Missbrauchsprävention. Damit Kinder auf übergriffiges Verhalten aufmerksam machen können, müssen sie benennen können, was passiert ist. Insbesondere aber soll das Konzept ein Instrument für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein, um erkennen zu können, ab wann von einem Übergriff die Rede ist und welches Handeln in diesem Fall von ihnen gefordert ist.
Das Konzept ist ein Leitfaden für Mitarbeitende, der als sicherer Bezugsrahmen dient. Sie werden damit befähigt, Übergriffe und sexuelle Aktivitäten voneinander abzugrenzen, Kinder vor Übergriffen zu schützen und durch wirksame Maßnahmen Wiederholungen zu verhindern. Dazu gehört auch, ein klar festgehaltener Verfahrensablauf, der den fachlichen Umgang im Sinne des Kinderschutzes regelt, wenn es zu sexuellen Übergriffen unter Kindern kommt.
Und das ist der Hintergrund
Gemäß §22 des achten Sozialgesetzbuchs hat jede Tageseinrichtungen für Kinder einen Förderauftrag, der die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes umfasst und sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes bezieht. Dazu gehört auch die psychosexuelle Entwicklung von Kindern als zentralen Aspekt der Persönlichkeitsbildung.
Das Land Baden-Württemberg konkretisiert mit dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen den bestehenden Bildungsauftrag. Dort sind im Bildungsfeld „Körper“ die Bildungsziele Körperlichkeit, Geschlecht und Sexualität näher ausgeführt: „Kinder erwerben Wissen über ihren Körper, …entfalten ein positives Körper- und Selbstkonzept, …entdecken ihre Sexualität und die Geschlechterunterschiede…“
Gemeinsam mit der Familie
Gerade im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben durch den Orientierungsplan ist Thurm wichtig zu betonen, dass die Eltern eingebunden werden. Denn: Kindliche Sexualität und sexuelle Bildung sind sensible Themen. Jede Familie hat unterschiedliche Vorstellungen bezüglich kindlicher Körperlichkeit, Geschlechtlichkeit und dem Umgang damit. „Daher ist für uns ein intensiver und kultursensibler Austausch mit den Eltern und Erziehungsberechtigten die Basis für die Begleitung der Kinder“, so Thurm. Dafür werden Informationsveranstaltungen und Gespräche für Eltern angeboten, kündigt sie an. In manchen Einrichtungen haben bereits Elternabende zum Thema stattgefunden. Ein allgemeines Informationsschreiben an alle Eltern wurde mit Beginn des neuen Kindergartenjahres am 22. September an alle Eltern ausgegeben.

