Grundsteuer: Das Einnahmen-Niveau halten
In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 3. November brachte die Haller Stadtverwaltung eine mögliche Erhöhung des Hebesatzes zur Diskussion. Die Frage wird nun in den Fraktionen diskutiert und noch in der kommenden Gemeinderatssitzungen zur Abstimmung gebracht werden.
Hintergrund
Seit dem 1. Januar diesen Jahres wird die Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz neu berechnet. Das davor geltende Bewertungsrecht war vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als verfassungswidrig erklärt worden. Das Grundvermögen in Baden-Württemberg wird nun nach dem Bodenwert bewertet, was eine komplett andere Berechnungsgrundlage bedeutet.
Das heißt: Das Finanzamt berechnet in der Folge für alle Grundstücke den Grundsteuermessbetrag neu.
Die Städte und Gemeinden mussten für 2025 neue Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B festlegen. Die Grundsteuer A bezieht sich auf Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundsteuer B bezieht sich auf bebaute und unbebaute, private und gewerbliche Flächen. Das Land Baden-Württemberg hatte den Kommunen empfohlen, bei der Grundsteuer B den Hebesatz so zu gestalten dass das Steueraufkommen 2025 für die Grundsteuer B gegenüber dem Steueraufkommen vor der Reform in etwa gleich bleibt. Hier spricht man von Aufkommensneutralität.
Das Finanzministerium veröffentlichte hierfür 2024 ein unverbindliches Transparenzregister als Anhaltspunkt, in welcher Bandbreite sich der Hebesatz für die Grundsteuer B bewegen kann, um die Grundsteuer auf einem stabilen Niveau halten zu können.
In Schwäbisch Hall lag das Steueraufkommen 2024 für die Grundsteuer A bei 162 T€; für die Grundsteuer B bei 8,367 Mio. €, wobei die prognostizierte Bandbreite des Hebesatzes für die Grundsteuer B zwischen 536 % und 592 % lag.
In der Gemeinderatssitzung vom 13. November 2024 wurde darauf folgend eine Hebesatzsatzung beschlossen, bei der die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 400 v. H. und für die Grundsteuer B auf 535 v. H. festgelegt wurden. Doch das reicht nach heutigem Wissen nicht aus, um das Grundsteueraufkommen auf stabilem Niveau zu halten. Nach derzeitigen Berechnungen werden rund 600.000 Euro in der Kasse fehlen.
Das heißt für die Stadt Schwäbisch Hall: Wenn die Messbeträge auf dem Niveau der Zahlen vom Oktober 2025 bleiben, müssen die Hebesätze ab 2026 angepasst werden, um im Jahr 2026 das gewünschte Steueraufkommen zu erreichen.
Die Haller Stadtverwaltung empfiehlt daher: Der Hebesatz für die Grundsteuer A müsste auf 750 v. H. erhöht werden, um das Steueraufkommen von 2024 (162 T€) zu erreichen.
Bei der vorgeschlagenen Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 590 v. H. würde das Steueraufkommen 8,137 Mio. € betragen und damit immer noch unter dem Steueraufkommen des Jahres 2024 von 8,367 Mio. € liegen.


