Haushaltssperre für Schwäbisch Hall verhängt
Zum 1. Mai 2026 tritt eine Haushaltssperre in Höhe von rund 4,5 Mio. € in Kraft. Die Haushaltssperren betreffen mit 1,65 Mio. € das Personalbudget und 2,85 Mio. € Sachaufwendungen im Ergebnishaushalt. Die vom Oberbürgermeister Daniel Bullinger Ende April verfügten Sperren betreffen somit den konsumtiven Bereich. Im investiven Bereich hat die Stadt zunächst keinen Handlungsbedarf, da in der Interimshaushaltswirtschaft, in der der Haushalt noch nicht genehmigt und bestandskräftig ist, ohnehin keine neue Maßnahmen begonnen werden dürfen. In einer Sitzung im Mai wird sich der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsstrukturkommission mit dem Thema Haushaltssperre beschäftigen, am 20. Mai tagt dann der Gemeinderat zum Thema. In diesen kommenden Sitzungen wird auch über den Umgang mit den vorhandenen Ermächtigungsübertragungen aus den Vorjahren beraten und abgestimmt.
Geringere Einnahmen bei der Gewerbesteuer
Diese Sperre gilt zunächst bis auf Weiteres und kann bei einer, aus heutiger Sicht wenig wahrscheinlichen, Aufhellung der städtischen Finanzsituation unterjährig ganz oder teilweise wieder aufgehoben werden.
Hintergrund sind die sich abzeichnenden geringeren Einnahmen gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplans 2026, im Wesentlichen bei der Gewerbesteuer.
Sollten sich die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer verstetigen, wird Schwäbisch Hall ohne entsprechende Gegenmaßnahmen damit auf ein Millionendefizit im zweistelligen Bereich bereits in 2026 zusteuern. Die nun verhängte Haushaltssperre dient der Sicherung der finanziellen Handlungsmöglichkeit der Stadt und damit auch der Begrenzung neuer finanzieller Verpflichtungen.
„Diese Entscheidung wird uns alle spürbar treffen“, so Oberbürgermeister Daniel Bullinger. „Es liegt jedoch in unserer Pflicht als Stadtverwaltung, Verantwortung zu übernehmen, um in der Zukunft finanziell stabil aufgestellt sein zu können.“
Ohne Konsolidierungsmaßnahmen steigt das Defizit
Die Haushaltsplanung für 2026 war sehr anspruchsvoll. Auf Grund eines umfassenden Maßnahmenkatalogs mit dem Ziel Ausgaben zu reduzieren, konnte das Defizit im Haushaltsplan 2026 auf 2,3 Mio. € begrenzt werden. Dieser Schritt war notwendig, um die Chance auf Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplanes überhaupt haben zu können.
Hierzu gehört auch der durch den Gemeinderat beschlossene Einstellungsstopp, dem eine Wiederbesetzungssperre der Verwaltung vorausging. Ziel dieser Maßnahmen sind Einsparungen im Personaletat der Verwaltung. Schon ab dem kommenden Jahr wird das Defizit kontinuierlich auf über 20 Millionen Euro ansteigen, sofern keine weiteren Konsolidierungsmaßnahmen getroffen werden.
Bereits im März diesen Jahres wurde eine Haushaltsstrukturkommission ins Leben gerufen, die eine strategische Neuausrichtung der städtischen Finanzen erarbeiten soll. Im Gemeinderat wurden in den letzten Wochen neben dem Einstellungsstopp auch weitere Maßnahmen beschlossen, darunter ein Grundsatzbeschluss zur Ausrichtung der Kita-Beiträge auf Basis der Landesrichtsätze. Die Haushaltssperre setzt damit die Reihe an Maßnahmen zur Konsolidierung der städtischen Finanzen fort und dient auch der Abwendung eines Nachtragshaushalts für das laufende Jahr 2026.
Über die weitere Vorgehensweise wird in Abhängigkeit der Entwicklung in der Juli-Sitzung des Gemeinderates (Haushaltszwischenbericht) entschieden.
Infobox:
Eine Haushaltssperre ist eine finanzielle Maßnahme, bei der beispielsweise Kommunen geplante Ausgaben kürzen bzw. stoppen, um ein Haushaltsdefizit zu vermeiden. Sie wird verhängt, wenn Einnahmen sinken oder Ausgaben steigen. Das Ziel dahinter ist, die Finanzlage der Kommune zu stabilisieren. Rechtlich liegt dieser Maßnahme der Grundsatz des ausgeglichenen Haushalts zugrunde, wonach öffentliche Haushalte verpflichtet sind, Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen.


