Stadt führt virtuelles Bürgeramt ein
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwäbisch Hall können ab dem 01.06.2026 einen Teil ihrer Anliegen ortsunabhängig und digital erledigen: Mit dem neuen „Virtuellen Amt“ im Bereich des Bürgeramts bietet die Stadt einen weiteren digitalen Zugang zu ihren Bürgerservices.
Doch was ist das virtuelle Amt?
Das virtuelle Amt ermöglicht die Erledigung einer Reihe von Verwaltungsangelegenheiten des Bürgeramts ganz ohne persönlichen Amtsbesuch. Ob Beratung, Antragstellung oder allgemeine Anliegen: Verschiedene Leistungen können bequem virtuell abgewickelt werden.
Bei dem virtuellen Amt handelt es sich um ein Förderprojekt, bei dem Kreise, Städte und Gemeinden, die ihre Dienstleistungen digital zugänglich machen wollen, vom Innen- und Digitalisierungsministerium eine Förderung erhalten.
Die Umsetzung des Projekts erfolgte durch eine gelungene Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen Bürgeramt, Organisation und IT sowie dem Digitalisierungsbeauftragten.
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- An-, Um-, Abmeldungen des Wohnsitzes
- Ausgabe Steueridentifikationsnummer
- Führungszeugnis für Ehrenamt
- Lebensbescheinigung
- Landesfamilienpass
- Übermittlungssperren
- Verlustanzeigen von Ausweisdokumenten
- Antrag Befreiung der Ausweispflicht
- Allgemeine Beratung zum Melde- und Passwesen
Zukünftig soll das virtuelle Amt auch über eine Online-Bezahlfunktion verfügen, sodass auch gebührenpflichtige Dienstleistungen des Bürgeramts wie beispielsweise die Beantragung von Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünften sowie einfachen und erweiterten Führungszeugnissen über das virtuelle Amt möglich sein werden. Aufgrund des derzeit geltenden rechtlichen Rahmens können bislang nicht alle Dienstleistungen virtuell angeboten werden. Für bestimmte Anliegen ist weiterhin eine persönliche Vorsprache erforderlich, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Die Nutzung ist besonders einfach
Über die städtische Homepage können Termine gebucht und dabei gleich die gewünschte Dienstleistung ausgewählt werden. Die Terminbestätigungsmail enthält einen Link mit dem Zugang zum virtuellen Amt. Zum vereinbarten Termin wird der Link geöffnet und Sie werden mit dem Bürgeramt per Videochat zur gemeinsamen Bearbeitung des Anliegens verbunden.
Für die Terminwahrnehmung wird lediglich ein Smartphone, ein Tablet oder ein Computer mit Kamera und Mikrofon sowie eine Internetverbindung benötigt. Die Verbindung läuft direkt über den Webbrowser. Eine spezielle Software oder App muss nicht heruntergeladen werden.
Das virtuelle Amt startet am Montag, 01.06.2026. Danach werden ganztägig dienstags und mittwochs Online-Termine angeboten.
Wer profitiert vom virtuellen Amt?
Vom virtuellen Amt profitieren alle Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltungsangelegenheiten zeit- und ortsunabhängig erledigen möchten. Der digitale Service bietet einen einfachen und niedrigschwelligen Zugang zu Verwaltung.


