Erste Fahrradstraße in Schwäbisch Hall - Unterlimpurger Straße wird Vorzeigeprojekt
Die Stadt Schwäbisch Hall setzt ein Zeichen für klimafreundliche und lebenswerte Räume: Ab sofort ist die Unterlimpurger Straße als erste Fahrradstraße der Innenstadt freigegeben. Damit erhalten Radfahrende Vorrang, dürfen nebeneinander fahren und profitieren von einer attraktiveren Route auf rund 200 Metern.
„Fahrradstraßen sind ein zentrales Element moderner Verkehrspolitik. Wir gestalten Schwäbisch Hall zukunftsfähig und für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer“, betont Oberbürgermeister Daniel Bullinger, der selbst gern für Kurzstrecken sein Dienstrad nutzt. Die Ortsgruppe des ADFC hat das Projekt mit angestoßen und begrüßt die Initiative, denn Fahrradstraßen sind ein bewährtes Mittel, um den Radverkehr zu stärken.
Das Radverkehrskonzept der Stadt Schwäbisch Hall sieht die Fahrradstraße als wichtiges Instrument zur Förderung nachhaltiger Mobilität und benennt insbesondere das günstige Kosten-Nutzen-Verhältnis als Vorteil. Unter dem Motto „Gemeinsam mobiler“ haben die Kommunen Michelbach, Michelfeld, Rosengarten, Schwäbisch Hall und Untermünkheim seit Ende 2024 ein gemeinsames Mobilitätskonzept, das empfiehlt, mit der Einführung der ersten Fahrradstraße ein Vorzeigeprojekt zu starten – diese Funktion soll die Unterlimpurger Straße nun übernehmen. Weitere Fahrradstraßen sind bereits in Planung. „So leisten wir einen kleinen, aber wichtigen Beitrag für sicheres und komfortables Radfahren in Schwäbisch Hall“, freut sich Damian Boll, vom Mobilitätsmanagement der Stadt Schwäbisch Hall.
„Es ist schön, dem Radverkehr etwas geben zu können, ohne dem Kfz- oder Fuß-Verkehr etwas zu nehmen“, betont Gerrit Rozek, Abteilungsleiter Gewerbe, Polizei, Bußgeld und Verkehr. Denn die in der Fahrradstraße geltenden Verkehrsregeln entsprechen im Wesentlichen denen der zuvor eingerichteten Tempo 30-Zone, verbessern aber zugleich die Situation für den Radverkehr. „Dass rücksichtsvoll und achtsam gefahren wird, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. In der Fußgängerzone genießen Fußgängerinnen und Fußgänger dann wieder Vorrang und bei Begegnungen hat der Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit zu fahren“, ergänzt er.
Info Fahrradstraße:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Der Unterschied besteht darin, dass ohne Zusatzzeichen - wie in diesem Fall „Anlieger frei“ - ausschließlich Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge zugelassen wären. Grundsätzlich genießt der Radverkehr Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern und das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
Gemeinsam mit dem Klingenwiesenweg in Satteldorf, der gegenwärtig auch zur Fahrradstraße ausgebaut wird, handelt es sich bei der Fahrradstraße in der Unterlimpurger Straße um die erste Fahrradstraße im Landkreis Schwäbisch Hall. Sie beginnt am Ende der Fußgängerzone nach der Schiedgrabenbrücke und endet auf Höhe der AOK. Der Abschnitt liegt auf der Hauptroute 2 des Radverkehrskonzepts, die Gelbingen mit Tullau verbindet. Ziel ist es, auf dieser wichtigen Nord-Süd-Verbindung zügiges und sicheres Radfahren zu ermöglichen, wozu mit der abschnittsweisen Einführung einer Fahrradstraße ein erster Beitrag geleistet wird.
Das Parken bleibt auf gekennzeichneten Flächen wie bisher erlaubt. Durch die Markierung eines 75 Zentimeter breiten Sicherheitstrennstreifens zu den Parkständen wird die Sicherheit für Radfahrende und Autofahrende erhöht. Weiterhin ist die Straße für „Anlieger frei“ und das Schiedgraben-Parkhaus bleibt erreichbar. Den Beginn einer Fahrradstraße erkennt man an Verkehrszeichen 244.1, das Ende einer Fahrradstraße an Verkehrszeichen 244.2.
Die Umwidmung erfolgte kostengünstig durch den städtischen Werkhof.
Die Fahrradstraße ist seit heute verkehrsrechtlich bindend. Die rote Bodenmarkierung folgt aufgrund einer Lieferverzögerung so bald als möglich.



