Rechtzeitig die Gültigkeit von Ausweisdokumenten überprüfen
Das Bürgeramt der Stadt Schwäbisch Hall empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern einen Blick auf ihre Ausweisdokumente zu werfen, um deren Gültigkeit zu überprüfen.
In Deutschland gilt eine Ausweis- bzw. Passpflicht. Der Ausweispflicht wird nachgekommen, sofern Bürgerinnen und Bürger einen gültigen Personalausweis und/oder einen gültigen Reisepass besitzen. Sollte festgestellt werden, dass das Ausweisdokument abgelaufen ist oder in Kürze abläuft, bittet die Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger, persönlich im Bürgeramt Gymnasiumstr. 2, ein neues Dokument zu beantragen.
Besonders in der Ferienzeit kommt es im Bürgeramt zu hohem Besuchsaufkommen. Die Stadtverwaltung bittet darum, rechtzeitig vor Antritt der Reise das Bürgeramt aufzusuchen.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- bisherigen Personalausweis/Reisepass
- bei Verlust/Erstantrag: Geburtsurkunde oder Personalausweis/Reisepass
- bei Ausstellung an Personen unter 18 Jahre (Reisepass) bzw. unter 16 Jahre (Personalausweis) müssen beide Elternteile den Antrag stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Es wird gebeten, hierfür eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Passkopie des Sorgeberechtigten mitzubringen, der bei der Antragsstellung nicht anwesend ist. Im Falle von alleinigem Sorgerecht, bitte bei der Antragstellung einen entsprechenden schriftlichen Nachweis mitbringen.
- Ein aktuelles biometrisches Passbild. Seit dem 01.05.2025 ist das digitale Lichtbild eingeführt. Das hat zur Folge, dass nach Aufnahme des Fotos dieses nicht mehr ausgedruckt, sondern als QR-Code ausgegeben wird. Dieser QR-Code muss zur Beantragung mit ins Bürgeramt gebracht werden. Vor Ort gibt es keinen Lichtbild-Automaten.
Achtung: Ohne Vorlage des QR-Codes ist keine Beantragung möglich.
Gebühren:
- Personalausweis bei Personen unter 24 Jahren: 27,60 €
- Personalausweis bei Personen über 24 Jahren: 46,00 €
- Reisepass bei Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
- Reisepass bei Personen über 24 Jahren: 70,00 €
Aktuelle Ausstellungsdauer:
- Personalausweis: 2 bis 3 Wochen
- Reisepass: 4 bis 6 Wochen
Hinweis: die Ausstellungsdauer kann stark variieren.
Öffnungszeiten Bürgeramt:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (mit Termin und ohne Termin)
Nur nach Terminvereinbarung über www.schwaebischhall.de/buergeramt


