Presse Aktuell: Schwäbisch Hall

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Kuchen- und Brunnenfest kein Immaterielles Kulturerbe

Artikel vom 15.03.2023

Am heutigen Mittwoch, 15. März 2023, veröffentlichte die deutsche UNESCO-Kommission die neuen Einträge in die Liste des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO. Nicht mit auf die Liste geschafft hat es das Schwäbisch Haller Kuchen- und Brunnenfest. Der Verein Alt Hall und der Große Siedershofs hatten sich um Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis kultureller Traditionen und Ausdrucksformen beworben.

„Es ist sehr schade, dass das Kuchen- und Brunnenfest nicht als immateriellen Kulturerbe der Unesco aufgenommen wurde. Es wäre eine hochverdiente Anerkennung unserer Haller Tradition und Geschichte gewesen, die durch das Engagement aller Beteiligten lebendig gehalten wird. Nichtsdestotrotz wird diese Tradition auch in Zukunft weiter gepflegt, wir hier in Hall wissen um die Einmaligkeit des Festes“, betonte Oberbürgermeister Daniel Bullinger, der auch den Vorsitz im Verein Alt Hall innehat.

Stefan Ebert, Erster Hofbursche des Großen Siedershofs, sagt: „Klar ist man etwas enttäuscht. Nach der Nominierung als einer von vier Bewerbungen aus Baden-Württemberg, war die Hoffnung schon etwas da. Aber nichtsdestotrotz lieben wir unser Kuchen- und Brunnenfest und werden auch weiter die Tradition dieses Festes, der Sieder und unserer Stadt weiterleben.“

Der erste stellvertretende Vorsitzende des Vereins Alt Hall, Bernd Luksch, sieht die Entscheidung auch als Ansporn: „Natürlich hatten wir im Vorfeld schon gehofft, dass wir für unser Kuchen- und Brunnenfest diese Auszeichnung bekommen. Allerdings sind wir auch realistisch genug, dass wir bereits das Überstehen des Auswahlverfahrens von Baden-Württemberg als Erfolg ansehen. Für uns ist das daher weniger eine Enttäuschung, als vielmehr der Ansporn, das Kuchen- und Brunnenfest auch weiterhin im Sinne der Tradition der Stadt und der Salzsieder fortzuführen.“

Das diesjährige Kuchen- und Brunnenfest findet von 26. bis 29. Mai statt.

Hintergrundinformationen:
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Das nationale Register würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen, die von der Zivilgesellschaft beim Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission vorgeschlagen werden. Über Aufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden.

Weitere Informationen: https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe

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