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Schwäbisch Hall

Besuch von Gemeinderatssitzungen nur mit 3G-Nachweis

Artikel vom 25.11.2021

Die neue Corona-Verordnung des Landes betrifft auch die Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Solange sich das Land in einer der beiden Alarmstufen befindet, müssen Besucherinnen und Besucher nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder einen negativen Corona-Test vorlegen. Zudem gilt für sie während der gesamten Sitzung eine Maskenpflicht.

Vor Sitzungsbeginn bietet das DRK im Auftrag der Stadt kostenlose Schnelltests an. Ein negatives Testergebnis berechtigt ausschließlich zum Besuch der jeweiligen Sitzung, ein allgemeingültiges Testzertifikat wird nicht ausgestellt.

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