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Schwäbisch Hall

Ausländerbehörde passt Öffnungszeiten ab 1. Dezember an

Artikel vom 29.11.2022

Aufgrund des weiter hohen Arbeitsaufkommens in der Ausländerbehörde, das unter anderem durch die weiterhin notwendige Registrierung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine entstehen, passt die Ausländerbehörde ihre Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr an: Sie ist ab Dezember dienstagvormittags und mittwochs für den Publikumsverkehr geschlossen sowie telefonisch nicht erreichbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde benötigen diese Zeit, um die bestehenden Rückstände und offenen Fälle konzentriert abzuarbeiten.

Zu diesen Sprechzeiten ist die Ausländerbehörde ab dem 1. Dezember für den Publikumsverkehr erreichbar:

  • Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
  • Dienstag: 14 Uhr bis 16 Uhr
  • Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
  • Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
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