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Schwäbisch Hall

Informationen zur Hundesteuer

Artikel vom 31.01.2023

Die Stadt Schwäbisch Hall hat im Januar die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2023 versandt. Zum Jahreswechsel ist die neue Hundesteuersatzung der Stadt Schwäbisch Hall in Kraft getreten, womit auch neue Steuersätze wirksam werden.

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit wird die Stadt Schwäbisch Hall verstärkt das Tragen der Hundesteuermarken prüfen und Ordnungsgelder an Halterinnen und Halter von nicht angemeldeten Hunden verhängen. Die Halterinnen und Halter sind dazu angehalten, ihren Hund ab dem 3. Lebensmonat bei der Stadt Schwäbisch Hall, Fachbereich Finanzen, Abteilung Abgabewesen anzumelden.

An- und Abmeldungen sind auch online über das Onlineportal von service-bw möglich ( https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/130?plz=74523 ).

Die aktuelle Hundesteuersatzung ist auf der Webseite der Stadt Schwäbisch Hall unter „Rathaus und Service“→ „Bürgerservice“→ „Stadtrecht“ einzusehen:
https://www.schwaebischhall.de/de/rathaus-service/buergerservice/stadtrecht

Weitere Informationen: Fachbereich Finanzen, Abtl. Abgabewesen

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell