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Schwäbisch Hall

Übernachtungssteuer: Anmeldung für Beherbergungsbetriebe

Artikel vom 31.01.2023

Die Stadt Schwäbisch Hall hat zum 1. Januar 2023 eine Übernachtungssteuer eingeführt. Wer als Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten bisher keine Informationen zur Abwicklung und Handhabe der Steuer erhalten hat, meldet sich bitte bei der Stadt Schwäbisch Hall, Fachbereich Finanzen, Abteilung Abgabewesen, als Beherbergungsbetrieb an. Als Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten gelten auch private Anbieter, die ihre Wohnung über Internetplattformen anbieten.

Die Übernachtungssteuersatzung ist einzusehen auf der Webseite der Stadt Schwäbisch Hall unter „Rathaus und Service“→ „Bürgerservice“→ „Stadtrecht“ (https://www.schwaebischhall.de/de/rathaus-service/buergerservice/stadtrecht).

An dieser Stelle ist auch ein Meldeformular für Beherbergungsbetriebe eingestellt, das die Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten zur Kontaktaufnahme nutzen können.

Weitere Informationen: Fachbereich Finanzen; Abtl. Abgabewesen

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell