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Schwäbisch Hall

Allgemeinverfügungen des Landkreises werden verlängert

Artikel vom 09.04.2021

Pressemitteilung des Landkreises Schwäbisch Hall vom 8. April

Die Allgemeinverfügungen, die bzgl. des Infektionsgeschehens im Landkreis Schwäbisch Hall vom Landratsamt erlassen wurden, sind bis zum 11.04.2021 gültig. Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenz im Landkreis werden die Allgemeinverfügungen bis zum 18.04.2021 verlängert. Die Verlängerungen gelten namentlich für die Allgemeinverfügungen für die Kontaktbeschränkungen am Tag, für die Schließungen der Kindertageseinrichtungen, für die Kundenreduzierung im Einzelhandel sowie für die Allgemeinverfügung zum Infektionsgeschehen in Crailsheim.

Die Allgemeinverfügung zum Schulbetrieb wird nicht verlängert, da das Land diesbezüglich durch Verordnung Regelungen getroffen hat.

Die Verlängerungen der Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht in Schwäbisch Hall, Gaildorf und Schrozberg erfolgen abhängig von der Inzidenz zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Allgemeinverfügungen zur Verlängerung sind befristet bis zum 18.04.2021. Sie treten außer Kraft, sobald die 7-Tages-Inzidenz von 200 in dem jeweiligen Geltungsbereich an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. Wir bitten, dies aufgrund der derzeit sinkenden Inzidenz zu beachten. Stand gestern Abend (07.04.2021) hat beispielsweise die Stadt Schwäbisch Hall eine Inzidenz von 185. Sollte die Inzidenz zwei weitere Tage unter 200 bleiben, tritt die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in der Stadt Schwäbisch Hall außer Kraft und eine Verlängerung wird nicht verfügt.

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