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Schwäbisch Hall

Weiter Fernunterricht an den Schulen in Schwäbisch Hall

Artikel vom 15.04.2021

Das baden-württembergische Kultusministerium hat über den Schulbetrieb ab dem 19. April informiert. Weil die Infektionslage weiterhin diffus ist und die 7-Tage-Inzidenz sowohl im Landkreis Schwäbisch Hall als auch in der Stadt Schwäbisch Hall deutlich über 200 liegt, unterrichten die Schulen in Schwäbisch Hall ab dem 19. April weiter im Fernunterricht. Das hat das Kultusministerium festgelegt. Die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 sowie die Abschlussklassen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren sind hiervon wie bisher ausgenommen.

Für die Klassen 1 bis 7 wird die Notbetreuung unter den bisherigen Voraussetzungen weiterhin angeboten. Die Regelungen für den Schulbetrieb für die Abschlussklassen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren gelten wie bisher fort.

Generell gilt laut Kultusministerium ab dem 19. April auch in den Schulen in Baden-Württemberg eine Testpflicht mit zwei Testungen pro Woche bei der Teilnahme am Präsenzunterricht.
Das Testkonzept in der Notbetreuung an den städtischen Kindertageseinrichtungen wird ebenfalls fortgeführt: Demnach müssen Kinder, die die Notbetreuung besuchen, mindestens zweimal in der Woche mit einem Antigenschnelltest auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden. Die Einrichtung darf nur mit einem negativen Testergebnis betreten werden.

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