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Schwäbisch Hall

Stadt Schwäbisch Hall untersagt Querdenken-Versammlung

Artikel vom 15.04.2021

Die Stadt Schwäbisch Hall verbietet die von der Gruppe Querdenken 791 am heutigen Donnerstag auf dem Marktplatz angemeldete Versammlung. Grund für das Verbot ist der wiederholte Verstoß von Teilnehmenden bei vorherigen Versammlungen dieser Gruppe gegen die festgelegten Auflagen. Insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Abstandsregeln wurden bei diesen Versammlungen von Teilnehmenden regelmäßig bewusst nicht eingehalten.

Im Hinblick auf die weiterhin hohen Infektionszahlen – am Mittwochabend betrug die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Schwäbisch Hall 322 – rechnet die Stadtverwaltung damit, dass bei der Versammlung und den dabei zu erwartenden Verstößen gegen die Auflagen eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht. Bei der Entscheidung wurde sorgfältig zwischen der Versammlungsfreiheit einerseits und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben, also der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger Schwäbisch Halls andererseits abgewogen.

„Die Erfahrungen der vergangenen Wochen zeigen, dass Auflagen, die dem Schutz der Stadtgesellschaft vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus dienen, nicht eingehalten wurden. Vor diesem Hintergrund ist das Verbot der Versammlung in der derzeitigen Situation angemessen“, sagt Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim.
Die Durchsetzung des Verbots der Versammlung ist Aufgabe der Polizeibehörden. Ein Verstoß gegen das Verbot wird strafrechtlich verfolgt.

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