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Schwäbisch Hall

Allgemeinverfügungen des Landkreises erneut verlängert (15.4.)

Artikel vom 15.04.2021

Pressemitteilung des Landkreises Schwäbisch Hall vom 15. April

Sechs der vom Landratsamt erlassenen Allgemeinverfügungen laufen am 18.04.2021 aus. Aufgrund der weiterhin hohen 7-Tagesinzidenz im Landkreis werden die Allgemeinverfügungen bis 02.05.2021 verlängert. Der Landkreis befindet sich mit einer Inzidenz von 307,0 (Stand 14.04.2021) landesweit derzeit auf Platz 2. Es werden die Allgemeinverfügungen zu den Kontaktbeschränkungen tagsüber sowie die Maskenpflicht in den Städten Schrozberg, Schwäbisch Hall und Crailsheim verlängert. Auch die Regelung, für den Einzelhandel pro Kunde 20 m² zur Verfügung stellen zu müssen sowie die Schließung der Kindertageseinrichtungen gelten bis 02.05.2021 fort.

Die Allgemeinverfügungen sind befristet und treten außer Kraft, wenn die 7-Tagesinzidenz von 200 in dem jeweiligen Geltungsbereich an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.

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