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Schwäbisch Hall

Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet

Artikel vom 06.10.2023

Die Gymnasiumstraße, der Hafenmarkt sowie die Haalstraße sind ab sofort für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben. Damit dürfen die für den Radverkehr durch Zusatzbeschilderung freigegebenen Straßen von Radfahrenden in beiden Richtungen befahren werden. Möglich ist eine solche verkehrsrechtliche Regelung bei Straßen, die eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen haben.

Mit der Öffnung wird eine der Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes umgesetzt. Mit der Freigabe von Einbahnstraßen, bei denen dies die örtliche und verkehrsrechtliche Situation zulässt, werden für Radfahrende Umwege abgeschafft und das Radwegenetz erweitert.

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. In Einbahnstraßen ist bei Begegnungsverkehr die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, möglichst weit rechts zu fahren und ggf. anzuhalten. Die Beschilderung und Markierung wurde in dieser Woche angepasst.

Bitte beachten Sie die im Anhang aufgeführte Beschilderung. 

Weitere Informationen: FB Planen und Bauen; Abtl. Stadtplanung

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell