Seite drucken
Schwäbisch Hall

Hybrid-Sitzungen des Gemeinderats bei sehr hohen Infektionszahlen

Artikel vom 08.02.2021

Mit der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall hat der Gemeinderat grundlegende Voraussetzungen geschaffen, um Sitzungen des Gemeinderats oder der Ausschüsse ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder durchführen zu können. Auf Antrag mehrerer Stadträte hat die Stadtverwaltung nun die Grundlagen für Hybrid- oder Online-Sitzungen des Gemeinderats geprüft.

Bei Online-Sitzungen des Gremiums bestehen rechtliche Unsicherheiten: So dürfen Videositzungen laut § 37a der Gemeindeordnung nur stattfinden, wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Außerhalb von Hochphasen der Pandemie oder anderen Naturkatastrophen ist es derzeit schwer abwägbar, ob „schwerwiegende Gründe“ den Verzicht auf eine Präsenzsitzung rechtfertigen. Dementsprechend hoch ist das Risiko, dass Beschlüsse einer Onlinesitzung in solchen Zeiten im Nachhinein juristisch wegen Fehlens der Voraussetzungen angegriffen werden. Außerdem können Rechtsrisiken entstehen, wenn einzelne Ratsmitglieder in einer Online-Sitzung aufgrund kurzfristig auftretender technischer Probleme bei einer Abstimmung nicht teilnehmen können.

Die Stadtverwaltung hält aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten daran fest, die Gemeinderatssitzungen unter Wahrung von Abstands- und Hygieneregeln weiterhin in Präsenzform durchzuführen, so wie es der von der Gemeindeordnung vorgesehene Normalfall ist. Online- oder Hybridsitzungen zur Behandlung von Gegenständen nicht-einfacher Art im Gemeinderat sind nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Denkbar ist für die Verwaltung eine Sitzung des Gemeinderats im Hybrid-Format dementsprechend nur bei sehr hohen Infektionszahlen in der Corona-Pandemie, die besondere Lockdown-Maßnahmen erforderlich machen; beispielsweise bei einer Inzidenz von über 200 in der Stadt und im Landkreis Schwäbisch Hall.

Sitzungen im Hybrid-Format ermöglichen Ratsmitgliedern, die die digitale Teilnahme nicht befürworten oder nicht über die entsprechende technische Ausstattung verfügen, eine persönliche Teilnahme an den Sitzungen. Die Öffentlichkeit der Sitzungen wird durch eine Übertragung der Sitzung in die Blendstatthalle oder einen anderen öffentlichen Raum gewährleistet. Wahlen sowie nicht-öffentliche Sitzungen sollen in jedem Fall in Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden.
Über die Beschlussanträge der Verwaltung zu den Online-Sitzungen wird der Gemeinderat in seiner kommenden Sitzung am 10. Februar 2021 beraten. Die ausführliche Abwägung der Stadtverwaltung zum Thema Online-Sitzungen ist ab Montag, 8. Februar, im Ratsinformationssystem abrufbar: ratsinfo.schwaebischhall.de

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell