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Schwäbisch Hall

An Radfurten hat der Radverkehr Vorfahrt

Artikel vom 23.05.2022

Beim diesjährigen STADTRADELN bis zum 29. Mai steigen wieder viele Menschen in Schwäbisch Hall auf das Fahrrad und nehmen am Wettbewerb teil. Dies möchten der ADFC Schwäbisch Hall und die Ordnungsbehörde der Stadt Schwäbisch Hall zum Anlass nehmen, um auf die Verkehrsregelungen bei sogenannten Radfurten hinzuweisen. Denn hier kann es bei Nichtbeachtung zu gefährlichen Situationen kommen.
Folgende Verkehrsregeln gelten an den Radfurten, also den Markierungen, die einen Radweg über eine Kreuzung/Einmündung führen:
Wenn Radwege entlang einer Vorfahrtsstraße verlaufen, dann hat der Radverkehr bei der Querung einer Einmündung in die Vorfahrtsstraße oder in einer Kreuzung Vorfahrt. Das gilt ebenso für Radfurten bei Gehwegen mit dem Zusatz „Radverkehr frei“, auch hier haben Radfahrerinnen und Radfahrer vor dem Ab- und Einbiegeverkehr Vorfahrt. Vor dem Queren einer Radfuhrt empfiehlt es sich, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer Blickkontakt mit den Autofahrerinnen und Autofahrern aufnehmen, ob sie bemerkt wurden und das Auto anhält.
Meist sind die Radfurten rot eingefärbt und mit zwei Radpiktogrammen versehen. Häufig sind die Radwege gegenläufig, dies bedeutet, dass der Radweg nur auf einer Straßenseite verläuft und in beiden Richtungen befahren wird. Hier müssen Kfz-Fahrerinnen und -fahrer besonders
umsichtig fahren und mit Radverkehr von beiden Seiten rechnen, denn der Radverkehr hat
hier in beiden Richtungen Vorfahrt. Zu erkennen ist dies auf den Straßenschildern an den Doppelpfeilen.

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