Seite drucken
Schwäbisch Hall

Pflege der Rasen- und Baumgräber auf den Friedhöfen

Artikel vom 12.04.2022

Auf den Friedhöfen in Schwäbisch Hall finden ab Ende April Arbeiten zur gärtnerischen Pflege der Rasengräber und Baumgräber statt. Diese Bestattungsformen bieten eine würdevolle Grabstätte ohne Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen und erfreut sich großer Beliebtheit.

Damit die gärtnerischen Pflegearbeiten hier von den Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung durchgeführt werden können, werden Angehörige gebeten, Grabschmuck und sonstige Gegenstände bis zum 30. April von den Rasen- und Baumgräbern zu entfernen und dort auch künftig nicht mehr anzubringen. Denn die Friedhofssatzung der Stadt Schwäbisch Hall legt fest, dass auf Rasen- und Baumgräbern eine Anlage von Pflanzbeeten und das Aufstellen von Grabschmuck nicht zulässig sind. Nur so sind regelmäßige Pflegearbeiten durch die Friedhofsverwaltung möglich und ein gepflegter, der Würde des Friedhofs angemessener Gesamteindruck kann gewährleistet werden. Bei einer Beisetzung selbst und die Zeit danach ist es natürlich möglich, vorübergehend Trauerschmuck am Grab abzulegen. An herkömmlichen Erd- und Urnengräbern sind die dauerhafte Ablage von Grabschmuck, stehende Grabmale und Einfassungen immer möglich.

Weitere Informationen: Stadtbetriebe Schwäbisch Hall

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell