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Schwäbisch Hall

Gebührenerhöhung Reisepass und Abschaffung des Kinderreisepasses

Artikel vom 21.12.2023

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Gebühr für Reisepässe sowie Reisepässe im Expressverfahren für Personen ab 24 Jahren von 60 auf 70 Euro beziehungsweise von 92 auf 102 Euro erhöht.

Darüber hinaus dürfen ab dem 1. Januar 2024 Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterhin verwendet werden.

Warum wird der Kinderreisepass abgeschafft?

Der Kinderreisepass enthält keine elektronischen Sicherheitsmerkmale und erfüllt nicht mehr den heutigen Mindestsicherheitsstandard. Dadurch ist die Gültigkeitsdauer auf ein Jahr begrenzt, was einen enormen Aufwand für Eltern und Verwaltung bedeutet. Außerdem ist die Akzeptanz in anderen Staaten eingeschränkt.

Welches Reisedokument beantrage ich nun für mein Kind?

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen im Ausland ein eigenes Ausweisdokument. Die Sorgeberechtigten können einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite desAuswärtigen Amtes.

Es wird empfohlen rechtzeitig vor Reiseantritt sich über das benötigte Reisedokument zu informieren. Im Meldeamt entfällt durch die Abschaffung des Kinderreisepasses eine sofortige Mitnahme des Ausweisdokuments. Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kindern, kann sich vor dem Gültigkeitsende stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem Ausweisdokument nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt ein neuer Personalausweis oder Reisepass für Kinder zu beantragen.

Wo kann ich das Reisedokument beantragen?

Im Bürgeramt, Gymnasiumstraße 2.

Öffnungszeiten:

Mit Termin und ohne Termin

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mit Terminvereinbarung über www.schwaebischhall.de/buergeramt

Montag und Dienstag: 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr

jeden 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Was brauche ich zur Beantragung?

Voraussetzung das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für die Beantragung wird der bisherige Pass oder Personalausweis (oder Kinderreisepass) benötigt. Bei einer Erstbeantragung des Dokumentes wird die Geburtsurkunde benötigt. Ebenfalls wird ein aktuelles und biometrisches Passbild für die Ausweise benötigt – im Bürgeramt selbst gibt es keine Möglichkeit Passbilder zu erstellen.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen beide Elternteile den Antrag stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Hierfür ist eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Passkopie des Sorgeberechtigten mitzubringen, der bei der Antragsstellung nicht anwesend ist. Im Falle von alleinigem Sorgerecht, wird vom Antragsteller ein entsprechender schriftlicher Nachweis benötigt. Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss.

Welche Gebühren werden fällig?

Bis zu einem Alter von 24 Jahren werden Gebühren in Höhe von 22,80 Euro für den Personalausweis und 37,50 Euro für den Reisepass fällig. Ab 24 Jahren kostet der Personalausweis 37 Euro und der Reisepass 70 Euro. Die Gebühren können im Bürgeramt in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Wann kann ich das Reisedokument abholen?

In der Regel dauert es zwei bis drei Wochen, bis ein Personalausweis ausgeliefert wird; beim Reisepass sind es etwa vier bis sechs Wochen. Die Zeiten können, beispielsweise in der Urlaubszeit, variieren.

Bei Beantragung des Reisepasses im Expressverfahren bis 11.30 Uhr, beträgt die Herstellungsdauer 72 Stunden.

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell