Informationen zum Abbrennen von Feuerwerk in Schwäbisch Hall
Für das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester gelten die Vorgaben der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach dürfen pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen nicht abgebrannt werden. Verbote gelten daher in diesen Bereichen sowie im Bereich der Altstadt und im Bereich der Comburg in Steinbach.
Gesetzlich ist damit geregelt, dass Feuerwerk nicht in der Nähe von Scheunen oder ähnlichen landwirtschaftlich genutzten Gebäuden abgebrannt werden darf, in denen etwa Stroh oder Heu gelagert wird. Dasselbe gilt auch für Gebäude, in denen Tiere untergebracht sind.
Ein darüber hinausgehendes Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk sieht die Stadt Schwäbisch Hall nicht vor.
Es werden Kontrollen durch den Polizeivollzugsdienst erfolgen, der in der Silvesternacht dankenswerterweise für Sicherheit und Ordnung sorgt. Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit Verstößen gegen diese Regelungen wurden in den vergangenen Jahren nicht angezeigt.
Weitere Informationen: FB Bürgerdienste & Ordnung; Abtl. Gewerbe/Polizei/Bußgeld/Verkehr