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Schwäbisch Hall

Landtagswahl: Stimmzettel mit Tasthilfe

Artikel vom 09.03.2021

Zur Landtagswahl am 14. März sind alle Wahlberechtigten dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Menschen mit Sehbehinderung oder blinde Menschen, die ihre Wahlunterlagen nicht lesen können, können ihre Stimme auch unabhängig von fremder Hilfe abgeben: Der Blinden‐ und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (Telefonnummer: 0711/21060-0, https://www.bsv-wuerttemberg.de/) stellt Stimmzettelschablonen für die Landtagswahl 2021 zur Verfügung. Damit können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme selbstbestimmt abgeben.

Damit der Stimmzettel richtig in die Stimmzettelschablone eingelegt werden kann, verfügt der Stimmzettel über eine Tasthilfe am rechten oberen Rand in Form einer abgeschnittenen Ecke. Die Geheimhaltung der Landtagswahl ist gewahrt, da alle Stimmzettel im Wahlkreis dieselbe Tasthilfe enthalten, also eine abgeschnittene Ecke aufweisen.

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