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Schwäbisch Hall

OB-Wahl: Zwei Wahllokale werden verlegt

Artikel vom 25.06.2021

Am 4. Juli 2021 sowie im Falle einer Neuwahl am 18. Juli 2021 findet die Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters in Schwäbisch Hall statt.

Nach der Landtagswahl haben sich für die OB-Wahl aus Platzgründen zwei Wahlräume geändert: Das Wahllokal im Brenzhaus wurde vom Jugendraum in den Raum Michael verlegt. Das Wahllokal Dorfscheune Gailenkirchen wurde in die Turn-und Sporthalle Gailenkirchen verlegt. Wählerinnen und Wähler können ihr Wahllokal aus ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass trotz sinkender Inzidenzen die Hygienemaßnahmen, entsprechend der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes, in den Wahllokalen zu beachten sind. Darunter fällt beispielsweise die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95, KF94, KF99 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. Dies gilt auch für geimpfte, genesene oder getestete Personen.

Bürgerinnen und Bürger von Schwäbisch Hall, die für die OB-Wahl Briefwahlunterlagen beantragen möchten, können dies noch bis Mittwoch, 30. Juni, um 12 Uhr auf der städtischen Website unter www.schwaebischhall.de/wahl tun. Danach ist eine Beantragung noch bis Freitag, 2. Juli, um 18 Uhr, im Wahlamt in der Gymnasiumstraße 2 möglich.

Antworten auf Fragen rund um die OB-Wahl in Schwäbisch Hall sind auf der städtischen Homepage unter www.schwaebischhall.de/wahl abrufbar.

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell