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Schwäbisch Hall

Corona-Schnelltestpflicht in städtischen Kitas ab 15. November

Artikel vom 10.11.2021

Aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen auch bei Kindern und der drohenden Alarmstufe in Baden-Württemberg führt die Stadt in ihren Kindertageseinrichtungen eine Testpflicht ein. Ab Montag, 15. November, ist für den Besuch der städtischen Kitas ein aktueller, negativer Corona-Schnelltest Voraussetzung.

Die Einrichtungen werden pro Kind und Woche zwei Tests an die Eltern ausgeben. Die Eltern sollen die Test möglichst vor dem Frühstück und dem Zähneputzen durchführen, um Falschergebnisse zu vermeiden. Die Durchführung bestätigen die Eltern gegenüber der Kita schriftlich. Über das genaue Vorgehen werden die Eltern durch die Einrichtungen informiert.

Kitas in freier Trägerschaft, die angesichts der aktuellen Entwicklungen ebenfalls einen Testnachweis einfordern, bekommen die Schnelltests von der Stadt gestellt.

Christoph Klenk, Leiter des Fachbereichs Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport, erläutert die Hintergründe dieser Entscheidung: „Auch wenn Corona-Infektionen bei kleinen Kindern fast immer harmlos zu verlaufen scheinen, ist die Durchseuchung der Kitas für uns keine Option. Nicht nur, weil wir das Infektionsgeschehen insgesamt eindämmen wollen, um alle Bürgerinnen und Bürger zu schützen, sondern vor allem, weil wir eine besondere Verantwortung gegenüber den Kindern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben. Es ist einfach noch zu wenig über die Langzeitfolgen einer Infektion auch bei leichten Verläufen bekannt. Deshalb wollen wir mit der Testpflicht das Infektionsrisiko in den Einrichtungen minimieren.“

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