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Schwäbisch Hall

Impf-, Genesenen- oder Testnachweis für Besuch der Stadtbibliothek notwendig

Artikel vom 16.08.2021

Aufgrund der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist für den Besuch der Stadtbibliothek Schwäbisch Hall ab sofort die Vorlage eines Impfnachweises notwendig, nicht-immunisierte Personen müssen einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen.

Wer lediglich entliehene Medien zurückgeben möchte, benötigt keinen Nachweis. Auch Kinder bis 6 Jahre sowie Schülerinnen und Schüler mit gültigem Schülerausweis sind von der Nachweispflicht befreit.

Alle übrigen Besucherinnen und Besucher müssen bei Betreten der Stadtbibliothek entweder einen Impfnachweis (abgeschlossene Impfung liegt mehr als zwei Wochen zurück), einen Genesenennachweis (das positive Ergebnis eines PCR-Tests muss mindestens 28 Tage und darf maximal 6 Monate zurückliegen) oder ein maximal 24 Stunden altes negatives Antigen-Schnelltest-Ergebnis sowie den Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

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