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Schwäbisch Hall

Testpflicht in den Kindertageseinrichtungen endet

Artikel vom 02.06.2021

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwäbisch Hall sinkt und die Allgemeinverfügung des Landratsamts zur Testpflicht in Kindertageseinrichtungen ist ausgelaufen. Damit können die Träger der Kindertageseinrichtungen nun entscheiden, wie sie weiter vorgehen. Die Stadt Schwäbisch Hall geht bei den städtischen Kindertageseinrichtungen folgenden Weg: Die Testpflicht an den städtischen Kitas endet am Freitag, 4. Juni. Im Anschluss daran bietet die Stadt Schwäbisch Hall freiwillige Tests in den städtischen Kindertageseinrichtungen an. Familien, die ihre Kinder weiterhin mittels Selbsttest zuhause testen wollen, erhalten das entsprechende Material direkt in den Kindertageseinrichtungen.

Für Kinder, die in dieser Woche in den Pfingstferien oder im Urlaub sind und die Kitas ab der kommenden Woche wieder besuchen, gibt es eine Ausnahme: Diese Kinder müssen sich bei der Rückkehr in die Kindertageseinrichtung letztmalig entweder morgens in der Kita testen lassen oder ein tagesaktuelles, negatives Testergebnis muss beim Eintritt in die Einrichtung vorgelegt werden (Testergebnis der Testzentren oder Selbsttest+Testerklärung durch die Eltern). Weitere Informationen erhalten die Eltern direkt in den Einrichtungen.

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